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Kundenaufträge

Gemäss den Bestimmungen des neuen Finanzhaushaltgesetzes des Bundes dürfen Verwaltungseinheiten gewerbliche Leistungen für Dritte nur dann erbringen, wenn ein Gesetz sie hierzu ermächtigt. Damit soll dem Verfassungsprinzip Rechnung getragen werden, wonach die Produktion von Gütern und das Erbringen von Dienstleistungen auf dem freien Markt grundsätzlich Sache der Privatwirtschaft ist. Aus diesem Grund führt die Swissmint seit Mai 2007 keine Prägeaufträge für Dritte mehr durch. Wir danken unseren werten Kunden für Ihre Treue und Ihr Verständnis.