Herstellung und Einfuhr münzähnlicher Gegenstände
Per 1. Mai 2000 wurde mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1999 über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG; SR 941.10) die Bewilligungspflicht betreffend die Herstellung oder Einfuhr münzähnlicher Gegenstände aufgehoben; eine Bewilligung, wie sie noch in Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1970 über das Münzwesen (MünzG) vorgesehen war, ist nicht (mehr) notwendig.
Eidgenössische Münzstätte Swissmint
Swissmint
Bernastrasse 28
CH - 3003 Bern
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