Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 4. November 2026

Prüfung der Infrastruktur und Ressourcen für den Meldebetrieb

Bern, 04.11.2026 — Seit dem 1. April 2025 müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) melden. Hierfür nutzt das BACS die Online‑Plattform Cyber Security Hub (CSH), über die meldepflichtigen Vorfälle sowie aktuelle Bedrohungs‑ und Schwachstellendaten ausgetauscht werden können.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte, ob das BACS über eine technisch‑ und organisatorisch robuste Cyber‑Meldeplattform sowie über ausreichend personelle Ressourcen verfügt, um ihre gesetzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Meldepflicht zu erfüllen. Sie kommt zum Schluss, dass CSH eine effiziente Bearbeitung der Meldungen ermöglicht und dass die personellen Ressourcen des Vorfallbewältigungsteams ausreichen.