Monitoring der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung
Bern, 10.02.2026 — Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind im vierten Quartal 2025 im Jahresrythmus um 5,2 Prozent gestiegen. In den letzten zwölf Monaten verursachte eine Person durchschnittlich Kosten in der Höhe von 4968 Franken. Das sind 247 Franken mehr als im Vorjahr. Die grössten Anteile der Gesundheitsausgaben stammen aus ambulanten Arztbehandlungen, gefolgt von ambulanten und stationären Behandlungen in Spitälern und der Abgabe von Arzneimitteln.
Bei den aktuellen Zahlen des Monitorings der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung verzeichnen alle Leistungsarten einen Anstieg der Ausgaben. Die Analyse nach Kostengruppen zeigt, dass die Organisationen für Krankenpflege und Hilfe (Spitex) prozentual den stärksten Anstieg verzeichnen (plus 13 Prozent/173 Franken), gefolgt von der Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen (plus 9,8 Prozent/86 Franken) und anderen Leistungen wie beispielsweise Physiotherapie, Laboruntersuchungen oder Ernährungsberatung (plus 9,3 Prozent/188 Franken). Die grössten Anteile der Gesundheitsausgaben stammen aus ambulanten Behandlungen von Ärztinnen und Ärzten (1073 Franken, plus 64.40 Franken), gefolgt von ambulanten (992 Franken, plus 47.10 Franken) und stationären Behandlungen in Spitälern (897 Franken, plus 28.40 Franken) und Ausgaben in Apotheken, d.h. vor allem die Abgabe von Arzneimitteln (600 Franken, plus 26.20 Franken).
Kosten-Monitoring für die Krankenversicherung
Mit dem Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung veröffentlicht das BAG quartalweise die aktuelle Entwicklung der Bruttokosten der medizinischen Leistungen pro versicherte Person. In den Bruttokosten ist – im Gegensatz zu den Nettokosten – die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) der Versicherten enthalten. Das BAG weist die Entwicklung nach Kostengruppe (z.B. ambulant, stationär, Arzneimittel), Altersklasse und Kanton aus. Die Datengrundlage für das Monitoring hat eine gesamtschweizerische Abdeckung von fast hundert Prozent aller Versicherten. Diese Basis liefert somit eine Übersicht zur Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung seit dem Jahr 1997, was die Transparenz stärkt.
Steigende Gesundheitskosten haben immer auch steigende Krankenkassenprämien zur Folge. Diese sind für viele Menschen eine finanzielle Belastung. Deshalb ist die Dämpfung des Kostenwachstums eine Daueraufgabe aller Beteiligten. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das BAG setzen sich seit Jahren für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen ein. Diese erfolgt sowohl mit langfristig ausgerichteten Massnahmen wie beispielsweise der sorgfältigen Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von bisherigen und neu aufgenommenen Leistungen, den regelmässigen Überprüfungen der Medikamentenpreise und der Kontrolle neuer Tarifstrukturen wie auch mit der Umsetzung von Gesetzesänderungen (Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen, einheitliche Finanzierung, Kostendämpfungspaket 2). Zusätzlich haben sich die Teilnehmenden am Runden Tisch zur Kostendämpfung unter der Leitung von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Oktober 2025 auf Massnahmen geeinigt, mit denen jährlich mindestens 303 Millionen Franken eingespart werden sollen. Die Akteure des Gesundheitswesens verpflichteten sich zur Umsetzung von 12 Massnahmenbereichen, die kurz- und mittelfristig zur Dämpfung der Gesundheitskosten beitragen. Einer dieser Massnahmenbereiche ist die Schärfung des Kostenbewusstseins. Das BAG wird deshalb die vierteljährliche Publikation der Quartalszahlen zur Kostenentwicklung auf seiner Website neu mit einer Medienmitteilung begleiten.