2. Sitzung der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe - 12. Juni 2026
Bern, 15.06.2026 — Die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe hat am 12. Juni 2026 ihre zweite Sitzung durchgeführt. Auf der Tagesordnung standen die Anhörung des Bundesamts für Kultur zum Umgang mit historisch belasteten Kulturgütern im Eigentum des Bundes und die Vorbereitungsarbeiten für die Behandlung von Einzelfällen.
Die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe hat unter anderem das Mandat, den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Bezug auf den Umgang mit historisch belasteten Kulturgütern im Eigentum der Eidgenossenschaft zu beraten. Um diesem Auftrag nachzukommen, braucht die Kommission konkrete und umfassende Kenntnisse über die Arbeiten der Bundesverwaltung, um im Bedarfsfall Empfehlungen abzugeben. Die Kommission hat an ihrer zweiten Sitzung das Bundesamt für Kultur (BAK) zu einer Anhörung eingeladen. Damit hat sich die Kommission einen ersten Überblick verschafft. Der Austausch mit dem BAK soll fortgesetzt werden. Die Kommission wird weitere Informationen einholen und die Diskussion vertiefen.
Die Kommission hat ausserdem die Vorbereitungsarbeiten für die Behandlung von Einzelfällen vorangetrieben. Ein erster Entwurf der entsprechenden Verfahrensvorschriften, der von einer Arbeitsgruppe vorbereitet worden war, wurde im Plenum diskutiert und im Grundsatz für gut befunden. Die noch offenen Punkte sollen an einer der kommenden Sitzungen bereinigt werden.
Schliesslich befasste sich die Kommission mit den weiteren Arbeitsthemen. Die Kommission hat das Mandat, den Bund in Fragen zu historisch belastetem Kulturerbe zu beraten. Kulturerbe bezeichnet die Gesamtheit kulturell bedeutsamer Zeugnisse, losgelöst von einzelnen Werken und Ansprüchen. Das Beratungsmandat umfasst damit grundsätzliche und übergeordnete Fragen in Bezug auf den Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe. Erste Ideen wurden diskutiert. Die Überlegungen werden nun intern weiter vertieft und es werden konkrete Arbeiten in Angriff genommen.
Zum Abschluss diskutierte die Kommission die verschiedenen Anfragen, die sie in den letzten Wochen im Zusammenhang mit einem Bild aus der Cézanne-Ausstellung in der Fondation Beyeler erhalten hatte. Die Kommission ist sich ihres gesetzlichen Auftrags und der damit einhergehenden Verantwortung bewusst. Gleichzeitig ist sie an den ihr gesetzlich vorgegebenen Rahmen gebunden. Die Kommission ist gerne bereit, auf Ersuchen der Parteien bei der Vermittlung und der Suche nach gerechten und fairen Lösungen ihre Unterstützung und Expertise anzubieten.