Sozialhilfequote bleibt 2024 unter dem langjährigen Schnitt – Modernisierte Sozialhilfestatistik stärkt Aussagekraft und Aktualität
Neuchâtel, 15.12.2025 — Im Jahr 2024 haben in der Schweiz 256 000 Personen mindestens einmal eine finanzielle Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhalten. Die Anzahl Sozialhilfebeziehender bleibt weitgehend stabil, die Sozialhilfequote liegt bei 2,9 % und damit nur leicht über dem Vorjahreswert (2023: 2,8 %). Die Sozialhilfestatistik wird modernisiert, womit die Lage der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz künftig rascher und genauer abgebildet werden kann.
Im Jahr 2024 erhielten in der Schweiz 256 000 Personen wirtschaftliche Sozialhilfe. Das sind mehr als im Jahr 2023 (+2,5%). Die Bevölkerung hat im selben Zeitraum um +1,7% zugenommen. Die Sozialhilfequote, also der Anteil aller sozialhilfebeziehenden Personen an der ständigen Wohnbevölkerung, beträgt 2,9%, nachdem sie im Vorjahr 2,8% betragen hatte. Im langfristigen Vergleich seit 2005 liegt die Sozialhilfequote damit weiterhin auf einem tiefen Niveau; lediglich in den Jahren 2008 und 2023 erreichte sie denselben Wert oder lag tiefer.
Risikogruppen weiterhin stärker betroffen, Regionale Unterschiede bleiben bestehen
Wie bereits in den Vorjahren sind folgende Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich häufig auf Sozialhilfe angewiesen: Kinder und Jugendliche, Ausländerinnen und Ausländer sowie geschiedene Personen. Rund 49% der Sozialhilfebeziehende weisen zudem keinen berufsbildenden Bildungsabschluss auf und sind damit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung weiterhin stark übervertreten.
In urbanen Gemeinden, die von erhöhten Zentrumslasten geprägt sind, liegt das Sozialhilferisiko über der Quote der Gesamtschweiz. Bereits in Gemeinden mit 20 000 bis 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt die Sozialhilfequote im Schnitt mit 4% deutlich über der Gesamtquote der Schweiz, in Gemeinden mit einer Bevölkerung über 50 000 Personen liegt sie durchschnittlich bei 4.8% und höher.
Im Vergleich zum Vorjahr sank die Sozialhilfequote 2023 in zwölf Kantonen, blieb in sechs Kantonen unverändert und nahm in acht Kantonen zu. Die Anstiege in den Kantonen Tessin, Solothurn, Appenzell Innerrhoden und teilweise auch im Kanton Bern sind auf die methodischen Anpassungen im Rahmen der Modernisierung der Sozialhilfestatistik zurückzuführen (siehe auch unten sowie Kasten «Modernisierung der Sozialhilfestatistik» im Anhang). Dieser Effekt wird sichtbar, weil in diesen Kantonen 2024 bereits ein hoher Anteil modernisierter Datenlieferungen verarbeitet wurde.
Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich
Im Jahr 2024 wurden rund 38 400 Personen aus dem Asylbereich (ohne Personen mit Schutzstatus S) durch die Sozialhilfe unterstützt. Ihr Anteil an der entsprechenden Gesamtbevölkerung betrug 88,3%. Die Anzahl Asylgesuche blieben im selben Jahr auf hohem Niveau (rund 27 700).
Im Flüchtlingsbereich waren im Jahr 2024 insgesamt rund 26 700 Personen auf Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen. Dies entspricht einem Anteil von 79,2 % der entsprechenden Bevölkerungsgruppe.
Dieser Anteil lag bei Personen mit Schutzstatus S bei 82.9%; dies entspricht rund 71 000 Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt wurden. Der Bundesrat hat im Oktober entschieden den Schutzstatus S sowie die begleitenden Integrationsmassnahmen bis am 4. März 2027 weiterzuführen.
Dank Modernisierung: bessere und schnellere Information für die Entscheidungsträger/innen
Mit der Modernisierung der Sozialhilfestatistik (SHS) wird die bisherige, jährliche Datenerhebung durch eine monatliche, stark automatisierte Verarbeitung administrativer Daten ersetzt. Damit wird die Belastung der Datenlieferanten in den Kantonen und Gemeinden reduziert, die Qualität und Aktualität der Informationen verbessert und die Auswertungsmöglichkeiten erweitert.
Die modernisierte Statistik stützt sich auf die Buchhaltungsdaten der Sozialdienste und erlaubt eine standardisierte Identifikation der Leistungsbeziehenden durch das Bundesamt für Statistik (BFS). So wird die Vergleichbarkeit zwischen Kantonen, Städten und Gemeinden erhöht. Zudem werden künftig aktuellere, detailliertere und konsistentere Informationen ausgewertet.
So wird in Zukunft die Publikation der nationalen Ergebnisse früher erfolgen können und der Austausch statistischer Resultate zwischen Kantonen und Gemeinden wird durch eine neue, interne Plattform stark vereinfacht und effizienter, Verlaufsanalysen werden genauer, eine Reihe von Indikatoren werden verbessert und neue Indikatoren werden publiziert. Die Bedeutung der Sozialhilfestatistik als zentrales Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung wird dadurch gestärkt.
Die Einführung der modernisierten Datenübermittlungen erfolgt schrittweise in den Jahren 2024 und 2025. Die Resultate 2024 basieren daher teils auf nicht-modernisierten, teils auf modernisierten Datenlieferungen. Ab dem Datenjahr 2025 (Publikation im Jahr 2026) beruhen die Auswertungen erstmals ausschliesslich auf modernisierten Daten.
Diese Medienmitteilung und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des BFS.