Der Bundesrat schickt den Gesetzesentwurf für ein Verbot der Hisbollah in die Vernehmlassung
Bern, 12.06.2026 — In der Schweiz soll neben der bereits verbotenen Hamas auch die Hisbollah verboten werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 beschlossen, den Entwurf der dafür nötigen Rechtsgrundlage in die Vernehmlassung zu schicken. Das Verbot schliesst auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hisbollah sowie Organisationen und Gruppierungen ein, die im Auftrag oder im Namen der Hisbollah handeln. In derselben Sitzung hat der Bundesrat zudem den Bericht «Massnahmen gegen die Hamas, weitere terroristische Organisationen sowie Akteure, welche das Völkerrecht verletzen» in Erfüllung zweier Postulate verabschiedet.
Die Hisbollah ist als radikalislamistische Organisation für zahlreiche Gewaltakte und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Sie agiert als paramilitärische und politische Macht im Libanon. Seit Jahren beschiesst die Hisbollah aus dem Libanon den Norden Israels mit Raketen, Lenkwaffen und Drohnen. Direkt nach der Terrorattacke der Hamas vom 7. Oktober 2023 – mit fast 1200 Todesopfern und rund 250 in den Gazastreifen verschleppten Geiseln – hat sich die Hisbollah als Verbündete der Hamas positioniert und den Beschuss Israels intensiviert.
Angesichts dieser Eskalation und der ernsthaften Bedrohung, die von der Hisbollah ausgeht, beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Hisbollah zu verbieten.
Verbot der Hamas wird ergänzt
Der Entwurf sieht vor, das «Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen» zu ergänzen. Das neu betitelte «Bundesgesetz über das Verbot der Hamas und der Hisbollah sowie verwandter Organisationen» soll nebst der Hamas und Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln, auch die Hisbollah und ihre Tarn- und Nachfolgeorganisationen sowie Organisationen und Gruppierungen, die in ihrem Auftrag oder Namen handeln, erfassen. Der Bundesrat kann Organisationen und Gruppierungen als terroristische Organisationen verbieten, die eine besondere Nähe zur Hamas – sowie neu auch zur Hisbollah – haben und mit ihr in Zielsetzung, Führung oder Mitteln übereinstimmen.
Das Verbot hat sowohl präventive als auch repressive Wirkung.
- Das Verbot verringert das Risiko, dass diese terroristischen Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzen und es verringert die Bedrohung durch terroristische Aktivitäten auf schweizerischem Territorium.
- Mit dem Verbot können die Strafverfolgungsbehörden leichter und effizienter präventivpolizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen ergreifen.
- Das Verbot erleichtert die strafrechtliche Beweisführung, weil das Verbot Klarheit und mehr Rechtssicherheit für die Strafverfolgungsbehörden schafft und es ihnen ermöglicht, gezielter gegen Unterstützer der Hamas und der Hisbollah vorzugehen.
- Für Finanzintermediäre führt das Verbot zu Rechtssicherheit bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die Meldestelle für Geldwäscherei von fedpol (MROS) kann leichter Informationen mit ausländischen Partnerbehörden über Finanzflüsse mit Verdacht auf Terrorismusfinanzierung austauschen.
- Die Hamas, die Hisbollah und verwandte Organisationen und Gruppierungen gelten als terroristische Organisationen im Sinne von Artikel 260ter des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0), womit Unterstützungshandlungen mit bis zu 10 Jahren und bei Personen, die in den Organisationen einen bestimmenden Einfluss haben, mit bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können.
Verbot neu auf zehn Jahre befristet - Verlängerung durch Parlament möglich
Das ursprünglich auf 5 Jahre befristete Hamasverbot hat für betroffene Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen. Die Begrenzung der Geltungsdauer des Gesetzes bleibt daher bestehen, wird aber auf 10 Jahre erhöht. Das Parlament hat die Möglichkeit, es im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verlängern.
Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Oktober 2026.
Der Bundesrat hat zeitgleich mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens dieser Gesetzesanpassung den Bericht «Massnahmen gegen die Hamas, weitere terroristische Organisationen sowie Akteure, welche das Völkerrecht verletzen» verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, wie die Schweiz mit einem Organisationsverbot, Sanktionen und weiteren Massnahmen gegen terroristische Gruppierungen vorgeht und deren Finanzierung bekämpft (vgl. separate Medienmitteilung).