Unterzeichnung eines Investitionsschutzabkommens mit Bahrain
Bern, 17.04.2026 — Am 17. April 2026 haben Bundespräsident Guy Parmelin und der Minister für Finanzen und Volkswirtschaft von Bahrain, Salman bin Khalifa Al Khalifa, am Rande der Frühjahrstagung der Weltbankgruppe und des Internationalen Währungsfonds in Washington ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Bahrain unterzeichnet.
Das Investitionsschutzabkommen (ISA) gewährt Schweizer Investitionen in Bahrain Schutz vor politischen Risiken; dasselbe gilt auch für Investitionen von Bahrain in der Schweiz. Konkret schützt es vor allfälliger staatlicher Diskriminierung sowie vor unrechtmässigen Enteignungen und sichert den freien Transfer für Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen. Das Streitbeilegungsverfahren ermöglicht es den Investoren, die Einhaltung des Abkommens wenn nötig vor einem internationalen Schiedsgericht geltend zu machen.
Bahrain ist der einzige Mitgliedstaat des Golf-Kooperationsrats, mit dem die Schweiz bislang kein ISA hatte. Mit dem vorliegenden Abkommen wird diese Lücke nun geschlossen.
Neuer Verhandlungsansatz
Das ISA mit Bahrain entspricht dem neuen Verhandlungsansatz der Schweiz, der zum ersten Mal bei dem am 1. August 2024 in Kraft getretenen ISA mit Indonesien zur Anwendung gelangte. Die neuen Abkommen enthalten detailliertere Bestimmungen, die den Ermessensspielraum der Schiedsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens einschränken. Zudem tragen spezifische Bestimmungen zum Regulierungsrecht der Staaten, zur sozialen Verantwortung der Unternehmen und zur Korruptionsbekämpfung dazu bei, die Ziele des Investitionsschutzes mit denjenigen der nachhaltigen Entwicklung zu vereinen.
Mit einem Bestand an Direktinvestitionen im Ausland von über 1’340 Milliarden Franken gehört die Schweiz weltweit zu den zehn grössten Kapitalexporteuren. Sie verfügt über ein Netz von mehr als 110 bilateralen ISA. Schweizer Investitionen in Bahrain haben in den letzten zehn Jahren stark zugenommen und betreffen vor allem die Finanz- und die Fintech-Branche.
Das Abkommen wurde von Bundespräsident Guy Parmelin und dem Minister für Finanzen und Volkswirtschaft von Bahrain, Salman bin Khalifa Al Khalifa, unter Vorbehalt der internen Genehmigungsverfahren beider Staaten unterzeichnet. Die nächste Etappe besteht darin, den Botschaftstext zum Abkommen zu verfassen und die Vorlage den eidgenössischen Räten zur Genehmigung zu unterbreiten. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald beide Staaten die internen Genehmigungsverfahren abgeschlossen haben.