Gewaltfreie Erziehung: neue Bestimmungen gelten ab dem 1. Juli 2026
Bern, 25.02.2026 — Eltern sollen ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt erziehen. Gleichzeitig soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden. An seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Juli 2026 in Kraft zu setzen.
Gewalt gegenüber Kindern in der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht verboten. Namentlich das Strafrecht und der zivilrechtliche Kindesschutz schützen Kinder vor Gewalt in der Familie. Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung wird nun auch im Gesetz verankert. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) wird dafür geändert. Die entsprechende Gesetzesrevision hat das Parlament am 26. September 2025 verabschiedet.
Die neue Bestimmung im ZGB hat Leitbildcharakter. Sie ist ein klares Signal an die Gesellschaft: Gewalt in der Erziehung, namentlich körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung von Kindern werden nicht toleriert. Zudem verpflichtet die Neuerung die Kantone sicherzustellen, dass Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln ausreichend Zugang zu geeigneten Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben. Der Bund verzichtet angesichts der aktuellen Finanzlage vorerst auf begleitende Sensibilisierungsmassnahmen auf nationaler Ebene. Die vorgesehenen Begleitmassnahmen der Kantone dürften dies aber zumindest teilweise kompensieren.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 die entsprechenden Änderungen des ZGB auf den 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt.