Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 18.08.2026 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 17. August 2026 die Anhänge 12, 13 und 14 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Dabei wurden die Einträge von sechs natürlichen Personen gelöscht, der Eintrag einer Organisation angepasst sowie zwei natürliche Personen und eine Organisation neu in die Anhänge aufgenommen. Die Massnahmen treten am 18. August 2026 um 23 Uhr in Kraft.