Kurzarbeitsentschädigung: Vorbereitung zur Verlängerung der maximalen Bezugsdauer
Bern, 02.04.2026 — Im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) laufen derzeit die Vorbereitungsarbeiten, um die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung erneut zu verlängern. Das WBF wird dem Bundesrat vor dem Sommer 2026 einen entsprechenden Antrag stellen, sofern sich die Wirtschaftslage bis dahin nicht grundsätzlich ändert.
Seit der dringlichen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im September 2025 kann der Bundesrat die Höchstdauer für den Bezug der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) temporär auf bis zu 24 Monate erhöhen. Dieser gesetzlich zulässige Höchstwert gilt seit dem 8. Oktober 2025 und bis zum 31. Juli 2026.
Um die maximale Höchstbezugsdauer von 24 Monaten über den 31. Juli 2026 hinaus gewähren zu können, ist eine Verordnungsrevision notwendig. Die rechtlichen Grundlagen sehen die Möglichkeit einer Verlängerung vor, falls die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt für die nächsten zwölf Monate keine Besserung erwarten lassen.
Die geopolitische Lage ist weiterhin angespannt, der Krieg im Nahen und Mittleren Osten erhöht die Unsicherheit, und die globale Konjunkturentwicklung in der Industrie verharrt auf schwachem Niveau. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes geht bei ihren Prognosen vom 18. März 2026 davon aus, dass die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2026 auf 3,0 % steigen wird. Durch die erneute Verlängerung der maximalen Höchstbezugsdauer hätten die von Umsatzeinbussen betroffenen Unternehmen zusätzlich Zeit, um sich an die schwierige Situation anzupassen und mögliche neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschliessen. Das SECO beobachtet die binnen- und aussenwirtschaftlichen Entwicklungen weiterhin eng.
Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von KAE gelten dabei unverändert. Ein Anspruch auf KAE besteht für einzelne Firmen nur, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, was in jedem Fall einzeln geprüft wird.