Vernehmlassungseröffnung: Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Bern, 27.05.2026 — Totalrevision von drei Verordnungen zum Kartellgesetz
Das Parlament hat mit der Schlussabstimmung vom 19. Dezember 2025 die Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) angenommen. Dies macht die Anpassung von drei der vier kartellrechtlichen Verordnungen erforderlich. Konkret sind die Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251.4), die KG-Sanktionsverordnung (SVKG; SR 251.5) sowie die Gebührenverordnung KG (GebV-KG; SR 251.2) betroffen. Darüber hinaus werden diese drei Verordnungen an die Entwicklungen der Rechtsetzung sowie der mittlerweile reichhaltigen Rechtsprechung angepasst. Aufgrund der insgesamt mannigfaltigen Änderungen werden diese drei Verordnungen totalrevidiert.
Datum der Eröffnung: 27. Mai 2026
Vernehmlassungsfrist: 17. September 2026