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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. Mai 2026

Sanierung von Altlasten: Bundesrat genehmigt zusätzliche Mittel aus dem Spezialfonds

Bern, 27.05.2026 — Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 zusätzlich 180 Millionen Franken aus dem Spezialfonds zur Sanierung von Altlasten freigegeben. Damit sollen dringend notwendige Sanierungen weitergeführt und Verzögerungen vermieden werden.

Die Sanierung von Altlasten kann über den so genannten Altlasten-Fonds unterstützt werden. Seit der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) per 1. April 2025 gibt es neue Abgeltungen, zum Beispiel für Standorte, die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt wurden, und es gibt neu Anpassungen bei den Vergütungen, unter anderem für Schiessanlagen. Der bisherige Verpflichtungskredit des Altlasten-Fonds von 265 Millionen Franken für die Periode 2024–2029 reicht dafür nicht aus.

Am 27. Mai 2026 hat der Bundesrat deshalb eine Erhöhung des Verpflichtungskredites um 180 Millionen Franken auf insgesamt 445 Millionen Franken beschlossen. Damit sollen dringend notwendige Sanierungen auch in Zukunft unterstützt und Verzögerungen vermieden werden.

Zusätzlich ist vorgesehen, die Zahlungskredite für die Jahre 2028 bis 2030 zu erhöhen (zunächst um jeweils 10 Millionen Franken für die Jahre 2028 und 2029 sowie um 20 Millionen Franken für das Jahr 2030), um den erwarteten Auszahlungsbedarf abzudecken.

Die Mitfinanzierung bei der Sanierung von Altlasten

Die Mitfinanzierung der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten erfolgt über eine zweckgebundene Spezialfinanzierung, den Altlasten-Fonds. Dieser wird gemäss der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) seit 2001 über eine Abgabe auf der Ablagerung von Abfällen geäufnet. Der Bund beteiligt sich über den Altlasten-Fonds an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten bei Siedlungsabfalldeponien, Schiessanlagen sowie den übrigen belasteten Standorten wie Betriebs- oder Unfallstandorte. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die Verursacher, welche für die Kosten aufkommen müssten, nicht mehr vorhanden oder zahlungsunfähig sind. Dank des Altlasten-Fonds auf Basis der VASA hat der Bund die Altlastenbearbeitung in den vergangenen Jahren mit jährlich durchschnittlich 40 Millionen Franken unterstützt. In der Schweiz sind gut 2’100 der bisher geschätzten 4’000 Altlasten saniert. Bis Ende 2025 wurden gesamthaft 560 Millionen Franken ausbezahlt und weitere 282 Millionen Franken zugesichert.