Einführung einer Meldepflicht bei Versorgungsstörungen bei lebenswichtigen Medizinprodukten
Bern, 14.10.2026 — Versorgungsstörungen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten haben in den letzten Jahren zugenommen. Um die notwendige Lageübersicht zu erhalten und um Massnahmen zur Entschärfung der Situation einleiten zu können, will der Bundesrat für lebenswichtige Heilmittel ein Marktmonitoring aufbauen. Dieses Marktmonitoring besteht bereits für Humanarzneimittel und soll nun auf Medizinprodukte ausgeweitet werden. Dazu hat der Bundesrat am 14. Oktober 2026 die Vernehmlassung eröffnet.
Bereits heute werden Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche bei lebenswichtigen Humanarzneimitteln dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) gemeldet. Der Bundesrat will die Meldepflicht auf lebenswichtige Medizinprodukte ausweiten. Lebenswichtige Medizinprodukte sind Gegenstände, die im Gesundheitswesen unentbehrlich sind und deren Fehlen eine unmittelbare Bedrohung für das Leben von Patientinnen und Patienten darstellt oder zu gravierenden gesundheitlichen Schäden führt.
Zukünftig sollen Unternehmen Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche bei bestimmten, von der Wirtschaftlichen Landesversorgung definierten, Medizinprodukten melden. Diese Meldungen stellen die notwendige Grundlage für allfällige wirtschaftliche Interventionsmassnahmen des Bundes dar. Um den Aufwand für die beteiligten Akteure zu minimieren, soll der Prozess vollständig elektronisch abgewickelt werden. Die bereits für die Meldepflicht bei den Humanarzneimitteln erprobte Heilmittelplattform soll zum Einsatz kommen.
Für die geplante Datenerhebung ist eine entsprechende Rechtsgrundlage notwendig. Deshalb führt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Vernehmlassung zur Verordnung über die Schaffung einer Meldestelle für lebenswichtige Medizinprodukte beim BWL durch. Mit dem Ziel der Synergienutzung orientiert sich die neue Meldestelle stark an der bereits existierenden Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Januar 2027. Die neue Meldepflicht soll auf den 1. August 2027 in Kraft treten.