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FremdmitteilungVeröffentlicht am 13. Juli 2026

SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

Bern, 13.07.2026 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10.07.2026 das Melde- sowie Bewilligungsformular für Geldtransfers nach Art. 21 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran angepasst. Es wird ab August nur noch das neue Formular akzeptiert. Die neuen Formulare können hier abgerufen werden.