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MedienmitteilungVeröffentlicht am 1. Juli 2026

Optimierung der Finanzmarktregulierung: EFD setzt externe Arbeitsgruppe ein

Bern, 01.07.2026 — Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) will dem Bundesrat bis Ende 2027 einen Bericht zur Optimierung der Schweizer Finanzmarktregulierung unterbreiten. Zur Unterstützung der entsprechenden Arbeiten wird eine Arbeitsgruppe mit externen Expertinnen und Experten eingesetzt, die den Einbezug der betroffenen Branchen sicherstellt.

Das EFD will die schweizerische Finanzmarktregulierung und den regulatorischen Aufsichtsrahmen auf Möglichkeiten zur administrativen Entlastung und den Abbau von Doppelspurigkeiten prüfen. Die Finanzmarktregulierung soll zur Sicherung von Stabilität, Integrität, Kundenschutz und funktionsfähigen Märkten sowie der Wettbewerbsfähigkeit überprüft werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Regulierung des Schweizer Finanzplatzes risikogerecht und effizient ist. Diese Arbeiten reihen sich in die weltweiten Bestrebungen zur Modernisierung und Optimierung von nationalen und internationalen Finanzmarktregulierungen ein, die auch in internationalen Fachgremien, namentlich dem Financial Stability Board (FSB), diskutiert werden. Nicht Gegenstand der Überprüfung sind die derzeit in parlamentarischer Beratung stehenden oder vom Bundesrat geplanten Massnahmen zur Bankenstabilität.

Zur Unterstützung der Arbeiten setzt das EFD eine externe Arbeitsgruppe ein. Diese wird von Monica Mächler (Expertin Finanzmarktrecht, ehemals Vizepräsidentin FINMA und danach Verwaltungsratsmitglied verschiedener Finanzinstitute) geleitet. Ihr gehören weiter Rashid Bahar (Professor Universität Genf und Partner einer Anwaltskanzlei), Mirjam Eggen (Professorin Universität Bern und Präsidentin der Übernahmekommission), Reto Föllmi (Professor Universität St. Gallen) und Hans Kuhn (Partner einer Anwaltskanzlei) an.

Die Arbeitsgruppe wird im Anschluss an eine Vorbereitungsphase die betroffenen Branchen und Behörden anhören und dem EFD ihre Analyse und Handlungsempfehlungen unterbreiten. Diese fliessen in den Bericht des EFD ein, der dem Bundesrat mit Empfehlungen für Folgearbeiten bis Ende 2027 vorgelegt werden soll.