Vernehmlassungseröffnung: Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Bern / Berne / Berna, 19.06.2026 — Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung Motion 24.3202 Candinas Martin)
Die vorliegende Gesetzesrevision ermöglicht den Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen sowie Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern zur Schwarzarbeitsbekämpfung. Zudem erhalten die kantonalen Kontrollbehörden eine gesetzliche Grundlage für den direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem des Bundesamts für Strassen. Schliesslich wird im Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen vom 26. September 2025 (TJPG) eine Lücke geschlossen, damit die zuständigen Stellen im Bereich der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit dem Transparenzregister Unstimmigkeiten melden dürfen
Datum der Eröffnung: 19. Juni 2026
Vernehmlassungsfrist: 16. Oktober 2026