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FremdmitteilungVeröffentlicht am 27. Mai 2026

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Bern, 27.05.2026 — Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich)
Sichere, verlässliche und jederzeit verfügbare Fernmeldeinfrastrukturen bilden eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Dies führt in der Telekommunikation zu einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis, welches sich insbesondere bei den Mobilfunknetzen manifestiert. Die geplanten Neuregelungen bezwecken deshalb, gestützt auf bereits geltende gesetzliche Grundlagen, strengere Sicherheitsanforderungen für die Anschaffung und den Betrieb von Fernmeldeanlagen. Daneben enthält die Vorlage auch Massnahmen, dass Infrastrukturen des Kernnetzes «Core Network» grundsätzlich in der Schweiz betrieben werden müssen. Des Weiteren sind weitere Anpassungen geplant wie zum Beispiel bei der Verwendung von Adressierungsressourcen (Global Titles) oder der untergeordneten Zuteilung von Schweizer Rufnummern geplant.
Datum der Eröffnung: 27. Mai 2026
Vernehmlassungsfrist: 17. September 2026