Neuregelung der psychologischen Psychotherapie hat sich etabliert
Bern, 24.06.2026 — Die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie hat sich etabliert und der Systemwechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell wird von den Patienten und Fachpersonen überwiegend als gelungen beurteilt. Der Zugang zur psychologischen Psychotherapie wird tendenziell als verbessert beurteilt. Parallel sind die Kosten zulasten der Grundversicherung in den ersten drei Jahren von 528 auf 922 Millionen Franken gestiegen. Dies zeigt die Evaluation des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 zur Kenntnis genommen hat. Mit Blick auf den Kostenanstieg zulasten der Grundversicherung will der Bundesrat das Kostenmonitoring weiterführen. Zudem will er die weitere Entwicklung der Versorgungssituation vertieft analysieren.
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit dem 1. Juli 2022 als ambulant tätige Leistungserbringer auf ärztliche Anordnung hin selbstständig und auf eigene Rechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein (Anordnungsmodell). Zuvor wurden ihre Leistungen nur unter ärztlicher Aufsicht im Delegationsmodell vergütet oder die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiteten selbstständig im Zusatzversicherungsbereich und für Selbstzahlende. Diese Änderung wurde eingeführt, um den Zugang zur Psychotherapie zu verbessern und die Qualität der Leistungen zu gewährleisten.
Breit angelegte Wirkungsanalyse
Um den Systemwechsel und dessen Auswirkungen zu verfolgen, hatte der Bundesrat begleitende Untersuchungen vorgesehen. Diese umfassen ein Kostenmonitoring, das seit 2024 jährlich durchgeführt wird, sowie eine 2025 durchgeführte Evaluation zur Beobachtung der laufenden Umsetzung des Systemwechsels und zur Erfassung der ersten Wirkungen auf die Akteure sowie die Versorgungssituation. Diese Evaluation stützt sich unter anderem auf Befragungen von Fachpersonen aus den Bereichen Psychotherapie, Psychiatrie, Hausarzt- bzw. Kinder- und Jugendmedizin sowie Patientinnen und Patienten.
Anordnungsmodell hat sich etabliert
Gemäss dieser Evaluation wird die Umsetzung des Systemwechsels von den Beteiligten überwiegend als gelungen beurteilt. Die Anordnungspraxis hat sich etabliert und funktioniert überwiegend gut. Der Zugang zur psychologischen Psychotherapie wird tendenziell als verbessert beurteilt. Die Zahl der zur OKP zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist deutlich gestiegen. Trotzdem bestehen weiterhin lange Wartezeiten, besonders im Kinder- und Jugendbereich und in ländlichen Regionen. Zudem beeinflussen der Fachärztemangel und die steigende Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen die Versorgungssituation.
Ursachen für den Kostenanstieg
Die Kosten der psychologischen Psychotherapie zulasten der OKP sind von 528 Millionen Franken im Jahr 2021 auf 922 Millionen Franken im Jahr 2024 gestiegen. Der Kostenanstieg hat mehrere Ursachen: Rund 30 Prozent des Kostenwachstums sind auf höhere Tarife zurückzuführen. Knapp 25 Prozent können durch einen langfristigen Trend zur steigenden Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen sowie das Bevölkerungswachstum erklärt werden. Knapp 45 Prozent des Kostenzuwachs entfallen auf andere, nicht direkt beobachtbare Faktoren, etwa die Verlagerung aus dem Selbstzahler- und Zusatzversicherungsbereich in die OKP.
Potenzial für Optimierungen vorhanden
Der Evaluationsbericht zeigt auch auf, wo die Akteure Optimierungspotenzial erkennen. So bei der Organisation von Kostengutsprachen und psychiatrischen Fallbeurteilungen bei längeren Therapien. Angesichts der hohen Mehrkosten will der Bundesrat die Kostenentwicklung weiter beobachten und das jährliche Kostenmonitoring fortführen. Zudem will er die weitere Entwicklung der Versorgungssituation vertieft analysieren.
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