Bundesrat unterbreitet Botschaft über die Finanzierung der Reservekraftwerke
Bern, 12.06.2026 — Der Bundesrat plant, ab ca. 2030 neue Reservekraftwerke in Betrieb zu nehmen, die während 15 Jahren zur Verfügung stehen sollen. Dafür beantragt er beim Parlament für den Bau sowie die Bereitstellung der Reservekraftwerke einen Kredit von rund 2,3 Milliarden Franken. Für den Bund sind die unter den beantragten Krediten anfallenden Ausgaben haushaltsneutral. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 verabschiedet.
Die Unwägbarkeiten für eine sichere Energieversorgung haben angesichts der durch die geopolitische Lage weiterhin bestehenden Versorgungsrisiken zugenommen. Risikoanalysen des Bundes berechnen eine dreimonatige Strommangellage im Winter mit Schäden von bis zu 84 Milliarden Franken.
Reservekraftwerke als unverzichtbarer Bestandteil der Stromreserve
Reservekraftwerke bilden einen unverzichtbaren Bestandteil der Stromreserve. Nur diese Anlagen können innerhalb kurzer Zeit hohe Leistungen von mehreren hundert Megawatt (MW) bereitstellen und über längere Zeit durchgehend Energie liefern. Um kritischen Situationen begegnen zu können, empfiehlt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) zusätzlich zur Wasserkraftreserve eine dauerleistungsfähige Reservekapazität von mindestens 500 MW ab 2030.
Die entsprechende Botschaft zum Bundesbeschluss über die Finanzierung der Reservekraftwerke wird durch das Parlament voraussichtlich in der Herbst- und Wintersession 2026 beraten.
Der Bundesrat nimmt davon Kenntnis, dass die Verträge mit den Anbietern im ersten Halbjahr 2026 unterzeichnet wurden.
Reservekraftwerke ab 2030
Im Mai 2025 haben vier Anbieter den Zuschlag für Reservekraftwerke vom UVEK erhalten. Ab ca. 2030 tragen diese mit CO2-neutralem Brennstoff betriebenen Anlagen zur Absicherung der Stromversorgung in ausserordentlichen Situationen bei. Die Reserve der vier Kraftwerke von insgesamt 583 MW entspricht der Empfehlung der ElCom.