Unfallversicherung wird für Selbstständige leichter zugänglich
Bern, 26.08.2026 — Der Bundesrat senkt die Eintrittsschwelle für die freiwillige Unfallversicherung, um einer grösseren Zahl von Selbstständigerwerbenden diesen Versicherungsschutz zu ermöglichen. An seiner Sitzung vom 26. August 2026 hat er eine entsprechende Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2027 angesetzt.
In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden gemäss den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) obligatorisch versichert. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern. In der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) ist jedoch eine Eintrittsschwelle festgelegt: 66 690 Franken pro Jahr (bzw. 45 % des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes). Ein Grossteil der Selbstständigerwerbenden schliesst keine Versicherung gemäss UVG ab, weil ihr Verdienst unter der genannten Eintrittsschwelle liegt. Davon betroffen sind besonders die Berufsgruppen mit den tiefsten Einkommen und Frauen, die oft Teilzeit arbeiten.
Um die Unfallversicherung für Selbstständigerwerbende leichter zugänglich zu machen, hat der Bundesrat die UVV-Revision verabschiedet und die Eintrittsschwelle auf 30 Prozent des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes, also auf 44 460 Franken pro Jahr, gesenkt. Mit diesem Satz könnten sich rund 40 000 Selbstständigerwerbende neu versichern. Die Revision sieht zudem vor, dass die Versicherer die Eintrittsschwelle je nach Beschäftigungsgrad der Selbstständigerwerbenden in Teilzeit anpassen können. Insbesondere im kulturellen Bereich ist es nämlich nicht selten, dass Personen mehrere Teilzeitbeschäftigungen gleichzeitig als Arbeitnehmende und/oder Selbstständigerwerbende ausüben.
Die revidierte UVV tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.