Bund lässt Bezüge aus Flugpetrol-Pflichtlager zu
Bern, 15.10.2026 — Aufgrund von Ausfällen und erheblichen Verspätungen im internationalen Schienengüterverkehr droht am Flughafen Zürich eine Unterversorgung mit Flugpetrol. Zur Stützung der Versorgung hat der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung zeitlich und mengenmässig begrenzte Bezüge aus den Pflichtlagern bewilligt. Vom 15. Oktober bis einschliesslich 1. November 2026 können bis zu 30’000 m³ Flugpetrol bezogen werden.
Der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung, Roland Pfister, hat im Rahmen einer temporären Bedarfsdeckungsunterschreitung Flugpetrolbezüge aus den Mineralöl-Pflichtlagern bewilligt. Die freigegebene Menge von 30’000 m³ entspricht 6.5 Prozent der aktuell vorhandenen Pflichtlagermenge an Flugpetrol.
Ausfälle und erhebliche Verspätungen im internationalen Schienengüterverkehr, insbesondere auf den Zufahrtsstrecken aus Deutschland, beeinträchtigen die Versorgung des Flughafens Zürich mit Flugpetrol. Aufgrund des Niedrigwassers auf dem Rhein wurden zusätzliche Transporte anderer Güter bereits auf die stark ausgelastete Schiene verlagert. Die ausgefallenen Lieferungen können deshalb nicht rechtzeitig nachgeholt werden.
Die verfügbaren Bestände am Flughafen Zürich reichen ohne zusätzliche Massnahmen nicht aus, um die ausfallenden Lieferungen zu überbrücken. Mit den bewilligten Pflichtlagerbezügen kann der Markt gezielt gestützt und die drohende Versorgungslücke überbrückt werden.
Die Versorgung der Schweiz mit Benzin, Dieselöl und Heizöl hat sich gegenüber der Vorwoche verschlechtert, ist jedoch weiterhin sichergestellt.