Paket Schweiz–EU: Bundesrat genehmigt Vereinbarung zur Mitwirkung der Kantone
Bern, 22.04.2026 — An seiner Sitzung vom 22. April 2026 hat der Bundesrat die Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen über deren Mitwirkung im Bereich des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» genehmigt. Sie soll unter anderem gewährleisten, dass die Kantone bei der Anwendung der Institutionellen Elemente der Binnenmarktabkommen – wie der dynamischen Rechtsübernahme oder der Streitbeilegung – einbezogen werden. Die Genehmigung erfolgte unter Vorbehalt der Resultate der parlamentarischen Beratung über das Paket Schweiz–EU.
Der Bundesrat misst den Beziehungen zu seinen institutionellen Partnern, den Kantonen und dem Parlament, im Rahmen der Umsetzung des Pakets Schweiz–EU grosse Bedeutung bei. In diesem Sinn hatte der Bundesrat bereits an der Sitzung vom 15. Oktober 2025 seine Absicht ausgedrückt, analog zur Partizipation der Kantone bei Schengen/Dublin, eine Vereinbarung mit den Kantonen über deren Mitwirkung im Bereich des Pakets Schweiz–EU abzuschliessen. Diese soll im Rahmen des geltenden Rechts sowie gemäss der bewährten Praxis ausgestaltet werden. Dieser Entscheid ist in die Botschaft zum Paket Schweiz–EU, welche vom Bundesrat am 13. März 2026 verabschiedet wurde, eingeflossen: Im Kapitel über die institutionellen Elemente wird festgehalten, dass die Kantone bei deren Anwendung einbezogen werden sollen. Damit wird auch ein langjähriges Anliegen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) erfüllt, wonach mit der Regelung der institutionellen Fragen mit der EU auch eine Stärkung der Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik einhergehen soll.
Die Gespräche des Bundes mit dem Generalsekretariat der KdK über die Vereinbarung wurden von Ende Januar 2026 bis Anfang März 2026 geführt. In diesen Gesprächen konnte eine materielle Einigung gemäss den Eckwerten des Bundesrates vom 15. Oktober 2025 erzielt werden. Sofern ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betroffen sind, sollen sich die Kantone an der Erarbeitung der Schweizer Positionen im Rahmen der EU-Rechtsetzung beteiligen können (Decision Shaping) und in Streitbeilegungsverfahren informiert sowie konsultiert werden. Sie werden zudem in relevanten Gremien vertreten sein, insbesondere in der Findungskommission zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder der Beihilfekammer innerhalb der Wettbewerbskommission (WEKO), welche für die Überwachung der staatlichen Beihilfen zuständig ist, sowie in den Gemischten Ausschüssen und im hochrangigen Dialog mit der EU. Der bestehende Europadialog zwischen Bund und Kantonen ist durch die Vereinbarung nicht beeinträchtigt und wird fortgeführt.
Die Vereinbarung wurde vom Bundesrat unter Vorbehalt der Resultate der parlamentarischen Beratung über das Paket Schweiz–EU genehmigt und wird danach von den politischen Organen der KdK ratifiziert, sofern der Inhalt unverändert bleibt. Sollte das Parlament eine substanzielle Änderung der relevanten gesetzlichen Grundlagen beschliessen - insb. Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK) und Entwurf für das Beihilfeüberwachungsgesetz (E-BHÜG) -, müssten die Gespräche mit den Kantonen erneut aufgenommen werden. Falls aufgrund der parlamentarischen Beratung materielle Anpassungen der Vereinbarung vorgenommen werden müssten, wären diese dem Bundesrat und den Kantonen abermals zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist daher nicht vor Abschluss der parlamentarischen Beratung über das Paket Schweiz-EU vorgesehen. Der Entwurf der Vereinbarung wird zusammen mit dieser Medienmitteilung veröffentlicht.