Bund will Meldewesen in der Beherbergung digitalisieren
Bern, 26.08.2026 — Das Meldewesen in der Beherbergung soll schweizweit digitalisiert werden. Ziel ist es, die Erfassung und Übermittlung von Daten ausländischer Gäste zu erleichtern. Der Bundesrat hat am 26. August 2026 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) eröffnet.
Die Motion 21.4426 «Schluss mit dem Meldeschein-Chaos in der Beherbergung» beauftragt den Bundesrat, die Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung von Gästen künftig über eine nationale digitale Lösung abzuwickeln. Für die Umsetzung sollen die Kantone zuständig bleiben.
Wer Ausländerinnen und Ausländer gewerbsmässig beherbergt, muss sie der zuständigen kantonalen Behörde melden. Heute füllt der Beherbergungsanbieter einen Meldeschein aus, der vom Gast unterschrieben und danach den kantonalen Behörden übermittelt wird. Hauptnutzende sind die kantonalen Polizeien, welche die Meldescheine bei Fahndungen oder einer Vermisstensuche prüfen.
Künftig sollen die Beherbergenden die Meldung den Behörden auch elektronisch und ohne Unterschrift des Gastes übermitteln können. In diesem Fall müssen die Beherbergenden prüfen , ob die Daten des Gastes dem vorgelegten Ausweispapier entsprechen.
Umsetzung auf der Plattform EasyGov
Der Bundesrat geht davon aus, dass die Digitalisierung des Meldewesens den administrativen Aufwand reduziert. So dürfte insbesondere der Check-in-Prozess einfacher werden. Die Archivierung der papierbasierten Meldescheine wird ebenfalls wegfallen.
Die digitale Lösung für das Meldewesen soll auf der Plattform EasyGov umgesetzt werden. Das soll es den Kantonen ohne digitales Meldesystem erleichtern, den Beherbergungsbetrieben die digitale Meldung der Gästedaten zu ermöglichen. Kantonen mit bereits etablierten und gut funktionierenden digitalen Meldesystemen können diese weiter nutzen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. November 2026.