Brandkatastrophe von Crans-Montana: Die Behandlungskosten der italienischen Patientinnen und Patienten werden von der Schweiz übernommen
Bern, 04.11.2026 — Unter Berücksichtigung des Ausmasses der tragischen Brandkatastrophe von Crans-Montana sowie der Unterstützung von Italien anlässlich dieser Katastrophe hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 beschlossen, dass die Schweiz ausnahmsweise auf die Rückerstattung der Behandlungskosten der in Italien versicherten Opfer verzichtet.
Nach der Brandkatastrophe vom 1. Januar 2026 von Crans-Montana wurden zwölf in Italien versicherte Opfer in der Schweiz medizinisch behandelt, bevor sie in italienische Spitäler verlegt wurden. Ein Verletzter, der in der Schweiz versichert ist, wurde hingegen in Italien behandelt. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA) regelt die Einzelheiten der Kostenübernahme für Patientinnen und Patienten durch das schweizerische und das europäische Gesundheitssystem. Das Abkommen sieht vor, dass jedes Land grundsätzlich die Kosten für die in seinem Versicherungssystem versicherten Personen übernimmt, wenn diese in einem anderen Land behandelt wurden. Es lässt aber auch die Möglichkeit offen, dass Staaten von dieser Regelung abweichen können.
Die italienische Regierung hat vorgeschlagen, dass Italien und die Schweiz gegenseitig auf die Rückerstattung für die Behandlungskosten der im anderen Land versicherten Brandopfer verzichten. Bis zwischen den beiden Ländern eine Einigung erzielt wird, hat die Gemeinsame Einrichtung KVG – die die Behandlungskosten von Schweizer Versicherten in Europa bzw. von europäischen Versicherten in der Schweiz finanziert – den Antrag auf Rückerstattung beim italienischen Gesundheitsministerium vorläufig ausgesetzt.
Nach mehreren Diskussionen zwischen Italien und der Schweiz hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 nun beschlossen, ausnahmsweise auf die Rückerstattung dieser Behandlungskosten in Höhe von 1,5 Millionen Franken zu verzichten. Aufgrund der ihm durch die Bundesverfassung übertragenen Befugnisse (Art. 184 Abs. 1 BV) hat der Bundesrat die Möglichkeit, im Bereich der Aussenpolitik einmalige Finanzhilfen ohne spezifische gesetzliche Grundlagen zu beschliessen. Bundespräsident Guy Parmelin hat die italienische Ministerratspräsidentin Giorgia Meloni dementsprechend informiert. Die Schweizer Regierung ist sich des unermesslichen Leids bewusst, das auf den Familien der Opfer und auf allen Betroffenen lastet, die ihr ganzes Leben lang unter den Folgen der erlittenen schweren Verletzungen leiden werden.
Unmittelbar nach dem Brand erhielt die Schweiz im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union (UCPM) schnelle, unbürokratische und kostenlose Hilfe von Italien und mehreren Nachbarländern bei der Versorgung oder beim Transport von Verletzten ins Ausland. Für den Bundesrat entspricht der Entscheid, auf die Rückerstattung der Behandlungskosten zu verzichten, dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und setzt ein Zeichen der Anerkennung der Schweiz für die ihr entgegengebrachte Solidarität.