Auskunftstelle für Vergiftungen: Bund will Finanzierung gesetzlich langfristig absichern
Bern, 21.10.2026 — Die Finanzierung der Auskunftstelle für Vergiftungen, Tox Info Suisse, ist nicht ausreichend geregelt. Der Bundesrat sprach sich daher im Herbst 2025 für eine Kostenbeteiligung mit den Herstellerfirmen aus, deren Produkte Vergiftungen verursachen können. Da auf freiwilligem Weg keine Einigung erreicht wurde, setzt der Bundesrat wie angekündigt auf gesetzliche Anpassungen. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat er eine entsprechende Vorlage zur Mitfinanzierung durch die Herstellerfirmen in die Vernehmlassung gegeben.
Die nationale Auskunftsstelle für Vergiftungen, Tox Info Suisse, erbringt wichtige Dienstleistungen für Private und Fachpersonen in Bezug auf den Gesundheitsschutz. Sie berät pro Jahr rund 40’000 Anruferinnen und Anrufer aus der ganzen Schweiz bei Verdacht auf Vergiftungen. Chemikalien und Arzneimittel zählen zu den häufigsten Auslösern für Anrufe bei der Auskunftsstelle.
Tox Info Suisse wurde seit der Gründung vor rund 60 Jahren von privaten Trägern, mit Einnahmen aus Verträgen mit Spitälern, mit Spenden sowie Beiträgen der öffentlichen Hand finanziert. In den letzten Jahren haben sich die privaten Träger jedoch zu einem grossen Teil zurückgezogen. Obwohl Bund und Kantone ihre Beiträge erhöht hatten, konnten die jährlichen Betriebskosten von rund 4,35 Mio. Franken nicht mehr gedeckt werden.
Im September 2025 hat sich der Bundesrat zur Sicherung des Betriebs der Auskunftstelle dafür ausgesprochen, dass die bewährte Finanzierung durch Private und die öffentliche Hand gefestigt und per Vereinbarung geregelt werden soll. Falls keine Vereinbarung erreicht werden könne, sei eine gesetzliche Verankerung mit Mitfinanzierung der privaten Träger vorzusehen, um den Betrieb der Auskunftstelle langfristig zu sichern, so der Entscheid.
Der nachfolgende Austausch zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und Vertreterinnen und Vertretern der chemischen und pharmazeutischen Industrie ergab, dass die Industrie nicht bereit ist, die Auskunftstelle auf freiwilliger Basis dauerhaft substanziell zu unterstützen. Somit soll die Finanzierung nun mit gesetzlichen Anpassungen langfristig gesichert werden.
Dazu gehört eine Anpassung des Chemikaliengesetzes (ChemG). Die in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesänderung bezweckt, dass die Herstellerinnen von Chemikalien verpflichtet werden, eine Auskunftstelle zu betreiben und mitzufinanzieren. Eine analoge Pflicht soll auch für Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln gelten und im Heilmittelgesetz verankert werden. Damit sollen jene Akteure zur Mitfinanzierung verpflichtet werden, deren Produkte die Ursache für über 70% der Vergiftungsfälle sind. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Februar 2027.
Von der Pflicht zur Finanzierung und zum Betrieb wären im Bereich Chemikalien etwa 5500, im Heilmittelbereich rund 300 Firmen betroffen. Die neue Regelung wäre für sie mit jährlichen Kosten von durchschnittlich rund 240 Franken für Hersteller von Chemikalien und gegen 5300 Franken für Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln verbunden. Bund und Kantone würden die Auskunftstelle weiterhin finanziell unterstützen.
Weitere Informationen
- Vernehmlassungsunterlagen: Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG)
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/24/cons_1 - Medienmitteilung vom 4.9.2025: Der Bundesrat will die Finanzierung der Auskunftstelle für Vergiftungen langfristig sichern