Bundesrat lehnt Finanzplatz-Initiative ab
Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat wird dem Parlament die Volksinitiative «Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz (Finanzplatz-Initiative)» ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Das hat er an seiner Sitzung vom 12. August 2026 beschlossen. Der Bundesrat setzt sich bereits für eine nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes ein. Er hält jedoch die von der Initiative zusätzlich geforderten Verbote im internationalen Kontext für fraglich.
Die Eidgenössische Volksinitiative «Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz (Finanzplatz-Initiative)» will die ökologisch nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes verbindlich in der Verfassung verankern. Sie verlangt von Schweizer Finanzmarktteilnehmenden, dass sie ihre Geschäftstätigkeiten mit Umweltauswirkungen im Ausland entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette auf internationale Klima- und Biodiversitätsziele ausrichten. Zu diesem Zweck will die Initiative verbieten, dass Schweizer Finanzmarktteilnehmende Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen erbringen, die der Erschliessung und Förderung neuer sowie der Ausweitung des Abbaus bestehender fossiler Energievorkommen dienen. Zur Durchsetzung der Vorgaben verlangt die Initiative zudem eine Aufsicht mit Verfügungs- und Sanktionskompetenzen.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, die sogenannte Finanzplatz-Initiative ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Aus seiner Sicht decken das bestehende Recht und die Klima- und Finanzmarktpolitik des Bundesrates das klimapolitische Ziel der Initiative bereits ausreichend ab. Es besteht kein zusätzlicher Regulierungsbedarf.
So verpflichtet das Klima- und Innovationsgesetz die Schweiz, das vom international vereinbarten Temperaturziel abgeleitete Emissionsziel von Netto-Null bis 2050 zu erreichen. Darin sind die Reduktionsziele für die Wirtschaftssektoren sowie eine klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzmittelflüsse bereits verankert. Zudem verlangt die 2024 in Kraft getretene Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange von allen grösseren Unternehmen, inklusive Finanzinstitute, unter anderem die Erarbeitung eines Transitionsplans, der mit den Schweizer Klimazielen vergleichbar ist. Im Transitionsplan müssen die Unternehmen für ihre Geschäftstätigkeit im In- und Ausland einerseits das finanzielle Risiko beschreiben, das sie durch klimawirksame Tätigkeiten eingehen. Andererseits müssen sie die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf das Klima offenlegen. Darüber hinaus müssen sie ihre Reduktionsziele bezüglich ihrer direkten und indirekten Treibhausgasemissionen beschreiben und darlegen, wie sie diese umsetzen wollen. Zusätzlich zu diesen bestehenden Vorgaben sind Mindestanforderungen an die Transitionspläne der Finanzinstitute spezifisch für die klimaverträgliche Ausrichtung von Finanzmittelflüssen in Erarbeitung. Schliesslich hat der Bundesrat bereits im Dezember 2022 in seinem Bericht «Sustainable Finance» Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzplatz festgelegt.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass grundlegende Zielsetzungen der Initiative wie die Ausrichtung der Finanzflüsse, die Berichterstattungspflichten sowie Transitionspläne bereits durch bestehendes Recht und laufende regulatorische Entwicklungen abgedeckt werden. Die darüberhinausgehenden Elemente der Initiative sind aufgrund der fraglichen Wirkung sowie der Herausforderungen in der Umsetzung aus Sicht des Bundesrats nicht angezeigt. Dazu gehören:
- Ausrichtung der Geschäftstätigkeiten mit Umweltauswirkungen im Ausland an Biodiversitätszielen: Solange aussagekräftige, nachvollziehbare und auch international genutzte Standards noch nicht etabliert sind, ist eine unmittelbare Verpflichtung zur Ausrichtung von Geschäftstätigkeiten an Biodiversitätszielen für die betroffenen Marktteilnehmer mit Unsicherheiten und entsprechenden Kosten verbunden.
- Verbote für Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen: Bei Verboten in der Schweiz würden entsprechende Dienstleistungen mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Anbieter im Ausland übernommen, die Wirkung wäre entsprechend fraglich.
- Einführung neuer Aufsichts- und Sanktionsmechanismen: Diese würden zu erhöhten Vollzugs- und Regulierungskosten führen. Die Kosten für die Schaffung einer behördlichen Aufsicht müssten durch den Bund getragen oder über Gebühren finanziert werden.
- Erfasste Finanzmarktteilnehmer: Die Initiative richtet sich nebst Banken, Versicherungen und Finanzinstituten explizit auch an Vorsorge- und Sozialversicherungseinrichtungen. Die Initiative könnte somit auch das Ermessen und die Verantwortung der Einrichtungen in Investitionsentscheiden bzw. das Anlageuniversum beeinflussen.
Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, bis am 16. April 2027 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.