Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern
Bern / Berne / Berna, 22.06.2026 — Revision der Verordnung des EDI über die Länderlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
In der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02) wurde am 1. Juli 2025 eine Deklarationspflicht für Lebensmittel tierischer Herkunft eingeführt, bei deren Herstellung das Tier mit schmerzverursachenden Methoden ohne Schmerzausschaltung behandelt wurde. Zeitgleich wurde eine Verordnung des EDI über die Länderlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung erlassen, deren Listen in den Anhängen noch leer sind. In diesen Listen sollen diejenigen Länder aufgeführt werden, welche die deklarationspflichtigen Herstellungsmethoden gesetzlich verbieten. Lebensmittel aus solchen Ländern sind von der Deklarationspflicht ausgenommen, wenn sie nach dem im jeweiligen Land geltenden Recht hergestellt wurden. Innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist für die Deklarationspflicht sollen die Länderlisten erlassen werden.
Datum der Eröffnung: 22. Juni 2026
Vernehmlassungsfrist: 13. Oktober 2026