PFAS: Konsumierende schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen
Bern, 27.05.2026 — Wegen hohen PFAS-Belastungen können manche landwirtschaftliche Betriebe die geltenden PFAS-Höchstwerte für Lebensmittel nicht einhalten. Dadurch dürfen sie ihre Produkte nicht vermarkten, was sie vor wirtschaftliche Herausforderungen stellt. Als abfedernde Massnahme hat der Bundesrat am 27. Mai 2026 die Umsetzung der Motion 25.3421 in die Vernehmlassung geschickt: PFAS-belastete Betriebe sollen mehr Zeit für eine Produktionsumstellung erhalten und weiterhin ein wirtschaftliches Auskommen erzielen können. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, PFAS-belastete Betriebe in Härtefällen finanziell zu unterstützen. Parallel dazu hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Weisung erlassen, um den einheitlichen Vollzug der PFAS-Höchstgehalte durch die Kantone sicherzustellen.
PFAS sind in vielen Regionen der Schweiz nachweisbar. Über die Umwelt gelangen diese Chemikalien in Nutztiere und damit in die Lebensmittelkette, wo sie ein gesundheitliches Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten darstellen können. Deshalb gelten seit 2024 PFAS-Höchstwerte für Fleisch, Fisch und Eier.
Lokal stark erhöhte PFAS-Belastungen der Umwelt erschweren es manchen landwirtschaftlichen Betrieben, Lebensmittel so zu produzieren, dass diese die Höchstwerte einhalten. Solche Betriebe müssen PFAS-Reduktionsmassnahmen einleiten oder ihre Produktion neu ausrichten. Die Motion 25.3421 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) beauftragt den Bundesrat dafür zu sorgen, dass solche Betriebe mehr Zeit für die Umstellung erhalten und währenddessen ein wirtschaftliches Auskommen sichergestellt bleibt. Dafür soll es befristet möglich sein, Fleisch, Fisch und Eier, die die geltenden PFAS-Höchstgehalte überschreiten, zu vermischen und daraus ein konformes Endprodukt herzustellen. Die Enderzeugnisse müssen die geltenden PFAS-Höchstgehalte einhalten, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Die Konsumierenden müssen über das Vermischen informiert werden. Die Sonderregelung soll befristet für drei Jahre gelten.
Strengere PFAS-Höchstwerte für Trinkwasser
Die Motion der UREK-S verlangt auch striktere Regelungen für PFAS im Trinkwasser. Dafür will der Bundesrat die Höchstwerte der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 übernehmen. Zudem soll für vier bestimmte PFAS ein noch strengerer Grenzwert gelten, unter anderem auch, um den PFAS-Gehalt in Tränkewasser für Tiere zu senken.
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Verordnungsänderungen eröffnet. Sie dauert bis 18. September 2026.
Vorgaben für einheitlichen PFAS-Vollzug
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 zudem, bis im März 2027 einen Entwurf für eine Gesetzesgrundlage zu erarbeiten, um PFAS-belastete Betriebe in Härtefällen zu unterstützen (siehe separate Medienmitteilung). Gleichzeitig müssen die PFAS-Höchstgehalte für Lebensmittel in allen Kantonen einheitlich vollzogen werden. Dafür hat das BLV am 27. Mai 2026 eine Weisung an die kantonalen Vollzugsbehörden erlassen. Sie formuliert die Vorgaben für einen einheitlichen Vollzug und schafft Rechtssicherheit für die kantonalen Behörden sowie die Lebensmittelbetriebe.
Langfristig muss das Augenmerk darauf liegen, den Eintrag von PFAS in die Umwelt, und damit auch in die Lebensmittelkette, zu reduzieren. Eine enge Koordination von Bund und Kantonen ist dafür erforderlich. Der Bundesrat wird weitere entsprechende Massnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für langlebige Chemikalien vorlegen.
Was sind PFAS?
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe mehrerer Tausend schwer abbaubaren Chemikalien. Sie werden industriell hergestellt und können sich in der Umwelt sowie im menschlichen und tierischen Gewebe anreichern. Von einigen PFAS ist bekannt, dass sie die Wirksamkeit von Impfungen verringern und negative Auswirkungen auf Leber, Cholesterinwerte oder Geburtsgewicht haben können. Gewisse werden auch mit einem erhöhten Risiko für bestimmte Krebsarten in Verbindung gebracht. Als besonders kritisch werden die Substanzen PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS eingestuft. In einigen Lebensmitteln sowie im Trinkwasser sind PFAS mit Höchstwerten geregelt, um das Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten zu minimieren. Die Höchstwerte sind mit der EU harmonisiert, um ein einheitliches Gesundheitsschutzniveau sowie einen reibungslosen Import und Export von Lebensmitteln sicherzustellen. Für einige Stoffe existieren bereits Verwendungsverbote.
Weitere Informationen: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
Medienmitteilung «PFAS: Rechtsgrundlage für
wirtschaftliche Härtefälle», 27.05.2026: PFAS: Rechtsgrundlage für wirtschaftliche Härtefälle in der Landwirtschaft
Vernehmlassung Motion UREK-S 25.3421 Vernehmlassungen
Weisung «Vollzug der PFAS-Höchstgehalte» Weisungen