Schweiz unterstützt EU-Grenzverwaltung etwas stärker als geplant
Bern, 05.06.2026 — Die Schweiz überweist bis 2027 voraussichtlich rund 323 Millionen Franken in den Fonds für integrierte Grenzverwaltung (BMVI-Fonds) der Schengen-Staaten. Da der Beitrag etwas höher ist als geplant, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 eine entsprechende Botschaft ans Parlament überwiesen. Die Schweiz erhält im Gegenzug zusätzliche Mittel für eigene Massnahmen. Mit den Mitteln aus dem BMVI-Fonds können insbesondere Länder an den EU-Aussengrenzen ihre Grenzverwaltung und ihre Visumspolitik verbessern.
Die Schweiz beteiligt sich, gestützt auf eine Zusatzvereinbarung mit der EU, seit dem 1. August 2024 am BMVI-Fonds. Mit dem BMVI-Fonds sollen die irreguläre Migration und die grenzüberschreitende Kriminalität im Schengen-Raum bekämpft und die Aussengrenzen besser geschützt werden. Ein weiteres Ziel ist, legale Reisen zu erleichtern. Finanziert werden unter anderem Massnahmen im Bereich der Infrastruktur, der technischen Ausrüstung, der IT-Systeme und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der BMVI-Fonds ist ein Solidaritätsinstrument, um insbesondere jene Länder zu unterstützen, die an den EU-Aussengrenzen liegen und deshalb einen hohen Aufwand für den Schutz und die Verwaltung dieser Grenzen leisten müssen.
Geplant war, dass sie bis Ende 2027 insgesamt 300 Millionen Franken an den Fonds leistet, von denen rund 160 Millionen Franken bereits überwiesen wurden. Da die EU den Fonds um eine Milliarde Euro aufgestockt hat, erhöht sich der Schweizer Beitrag auf voraussichtlich rund 323 Millionen Franken. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, diese zusätzlichen Mittel mittels eines Nachtragskredites für 2026 zu bewilligen beziehungsweise in den Voranschlag 2027 aufzunehmen. Im Gegenzug erhält die Schweiz bis zu 20 Millionen Franken zusätzlich aus dem Fonds , die unter anderem zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts eingesetzt werden können.
Dokumente
Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Durchführungsbeschlusses K(2025) 2696 endg. zur Änderung des Durchführungsbeschlusses K(2022) 8993 endg. über das Volumen des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Durchführungsbeschlusses K(2025) 2696 endg. zur Änderung des Durchführungsbeschlusses K(2022) 8993 endg. über das Volumen des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands). Entwurf
Notenaustausch vom 27. November 2025 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Durchführungsbeschlusses K(2025) 2696 endg. zur Änderung des Durchführungsbeschlusses K(2022) 8993 endg. über die Finanzierung der Komponenten der Thematischen Fazilität im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung – Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik – und die Annahme des Arbeitsprogramms für die Jahre 2023, 2024 und 2025 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Durchführungsbeschluss der Kommission vom 8. Mai 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2022) 8993 final über die Finanzierung der Komponenten der Thematischen Fazilität im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung – Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik – und die Annahme des Arbeitsprogramms für die Jahre 2023, 2024 und 2025
Commission implementing decision of 8 May 2025 amending Implementing Decision C(2022) 8993 final on the financing of the components of the Thematic Facility under the Integrated Border Management Fund, the Instrument for Financial Support for Border Management and Visa Policy, and adoption of the work programme for the years 2023, 2024 and 2025