R-18 Zollbefreiungen / Rückwaren – Aktualisierung per 01.10.2026
Bern, 01.10.2026 — Ziffer 2.1
Die Tabelle wurde neu gestaltet. Damit soll eine bessere Übersicht und Verständlichkeit der verschiedenen Zollprivilegien der begünstigten Personen und derer im gleichen Haushalt lebenden Personen erreicht werden.
Weiter wurde ein Fehler in der bislang publizierten Liste korrigiert. Ausländische Berufskonsularbeamte mit Ausweis KD (mit blauem Streifen) haben kein Anrecht auf die abgabenfreie Einfuhr von Gegenständen mittels Form 14.60. Ausgenommen Ersteinrichtung bei Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit gemäss Art. 20 SR 631.144
Ziffer 3.1
Präzisierung Reiseverkehr: Mitgeführte Waren über den Freigrenzen.
Nur Inhaber einer Legitimationskarte B können sämtliche Waren (NZE vorbehalten) abgabenfrei und formlos im Reiseverkehr einführen. Für alle anderen Inhaber einer Legitimationskarte gelten die Bestimmungen gemäss Punkt 3 der unter Ziffer 3.1 publizierten Tabelle.