Automatischer Informationsaustausch Schweiz–EU in Steuersachen: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Änderungsprotokoll
Bern, 24.06.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten verabschiedet. Das Abkommen wird an den revidierten OECD-Standard angepasst und enthält zudem neue Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt der Vorlage zu.
Seit 2017 wird der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) zwischen der Schweiz und der EU mittels des AIA-Abkommens umgesetzt. Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen zur Quellensteuerbefreiung von Dividenden, Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Gesellschaften. Mit dem Änderungsprotokoll wird das AIA-Abkommen an den revidierten OECD-Standard angepasst, den die Schweiz seit 2026 umsetzt. Dabei wird auch die Ausnahme von den Meldepflichten für in der Schweiz ansässige Einrichtungen mit gemeinnützigem Zweck vorgesehen. Das Änderungsprotokoll wurde am 20. Oktober 2025 in Brüssel unterzeichnet.
Das Änderungsprotokoll enthält neu Bestimmungen über die gegenseitige Amtshilfe bei der Einziehung (Beitreibung) von Steuerforderungen im Bereich der Mehrwertsteuer. Die Anzahl der Gesuche und damit die administrative Belastung für die Staaten wird durch eine Mindesthöhe der zu vollstreckenden Forderungen begrenzt. Zudem darf der ersuchte Staat zur Deckung seiner Aufwendungen einen Pauschalbetrag einbehalten. Schliesslich wurde vereinbart, dass die Vertragsparteien innerhalb von vier Jahren ab dem 1. Januar 2026 Möglichkeiten der gegenseitigen Amtshilfe bei der Einziehung anderer Steuerforderungen prüfen werden. Das Änderungsprotokoll lässt das Ergebnis dieser Prüfung offen.
Die übrigen Bestimmungen des bestehenden AIA-Abkommens, insbesondere auch jene zur Quellensteuerbefreiung von verbundenen Gesellschaften, sind vom Änderungsprotokoll nicht berührt und gelten unverändert weiter.
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass das Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen eine breite Unterstützung erhält. Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls betreffend den automatischen Informationsaustausch gemäss OECD-Standard werden seit dem 1. Januar 2026 vorläufig angewendet. Die neuen Bestimmungen zur Amtshilfe für die Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen sind davon nicht betroffen.
Die Änderung des AIA-Abkommens zwischen der Schweiz und der EU ist Folge des geänderten OECD-Standards und nicht Teil des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU.