Entflechtung 27: Bund und Kantone legen Zwischenbericht zur Aufgabenteilung vor
Bern, 24.04.2026 — Starke und unabhängige Kantone sind das Fundament des Schweizer Föderalismus. Bund und Kantone haben sich deshalb darauf geeinigt, im Projekt «Entflechtung 27» gemeinsam die Aufgabenteilung zu überprüfen. Der heute publizierte Zwischenbericht zeigt Ansätze für eine klarere Zuordnung der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung in verschiedenen Politikbereichen. Ziel ist es, die Handlungsspielräume der Staatsebenen zu erweitern und die Funktionsfähigkeit des Föderalismus langfristig zu stärken. Der Zwischenbericht wird nun bei Bund und Kantonen sowie beim Städte- und Gemeindeverband bis Anfang Juli in Konsultation gegeben.
Die «Entflechtung 2027» ist ein wichtiges staatspolitisches Projekt. Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben es im Juni 2024 mit einem gemeinsamen Mandat lanciert. Mit dem Zwischenbericht ist nun ein erster Meilenstein erreicht. Die gemeinsamen Arbeitsgruppen von Bund und Kantonen haben für 21 Aufgabengebiete Optionen für eine Neuordnung der Aufgabenteilung und der Finanzierungsverantwortung aufgezeigt.
Der Zwischenbericht stellt eine ergebnisoffene Auslegeordnung dar und enthält einen Vorschlag für das weitere Vorgehen in der zweiten Projektphase. Demnach soll die Aufgabenteilung in allen Aufgabengebieten, in denen in der ersten Projektphase ein gewisses Entflechtungspotenzial identifiziert wurde, vertieft überprüft und durch Modelle für eine Neuordnung konkretisiert werden. Dies betrifft 14 Aufgabengebiete bzw. 17 Teilbereiche, unter anderem in den Politikfeldern Sicherheit, Soziales, Verkehr und Bildung.
Das Projekt folgt dabei dem Grundsatz der Haushaltsneutralität: Werden Aufgaben zwischen Bund und Kantonen verschoben, sollen die entsprechenden finanziellen Mittel mitübertragen werden. Es geht nicht darum, Ausgaben zu kürzen, sondern die Zuständigkeiten klarer zu regeln und damit die föderale Ordnung des Staates zu stärken.
Schlussbericht ist für 2027 vorgesehen
Im zweiten Halbjahr 2026 werden der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Schlussbericht ist für Ende 2027 vorgesehen. Darin werden die ausgewählten Optionen in den jeweiligen Aufgabengebieten konkretisiert sowie ihre finanziellen Auswirkungen in einer Globalbilanz aufgezeigt. Er dient als Grundlage für die weiteren Entscheide von Bund und Kantonen und als Basis für eine allfällige Vernehmlassungsvorlage zur Neugestaltung der Aufgabenteilung.
Letzte Reform des Föderalismus vor 18 Jahren
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde der Föderalismus in der Schweiz im Jahr 2008 letztmals grundlegend reformiert. Neben einem neuen Finanzausgleich wurden damals Aufgaben in 17 Bereichen entflochten und die föderalen Grundsätze der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz in der Bundesverfassung verankert.
Die Errungenschaften der NFA stehen jedoch zunehmend unter Druck: In immer mehr Bereichen werden Aufgaben und Finanzierungen wieder stärker verflochten. Dadurch sind die Zuständigkeiten teilweise unklar, es entstehen strukturelle Abhängigkeiten und Lasten werden zwischen den Staatsebenen verschoben. Verflechtungen schwächen die Souveränität von Bund und Kantonen und erschweren dadurch politische Entscheide – insbesondere dann, wenn die finanziellen Mittel knapp sind und eine Staatsebene Prioritäten setzen muss. Eine klarere Aufgabenteilung kann dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit der föderalen Ebenen zu erhöhen.