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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. Mai 2026

Revision der Energieförderungsverordnung: Bewirtschaftungsentgelt wird angepasst

Bern, 27.05.2026 — Für die Direktvermarktung werden Betreiber von Stromproduktionsanlagen durch ein sogenanntes Bewirtschaftungsentgelt entschädigt. Da Swissgrid per 1. Januar 2026 ein neues Berechnungsmodell für die Ausgleichsenergiepreise eingeführt hat, muss auch das Bewirtschaftungsentgelt angepasst werden. An seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Änderung der Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (EnFV) genehmigt. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Rund 1000 Anlagenbetreiber mit Einspeisevergütung (sog. KEV) vermarkten ihren Strom direkt. Dafür erhalten sie ein Bewirtschaftungsentgelt. Dieses soll die Mehrkosten ausgleichen, die den Unternehmen durch den Stromverkauf am Markt entstehen. Seit dem 1. Januar 2026 berechnet die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) die Ausgleichskosten anders. Deshalb muss der variable Teil des Bewirtschaftungsentgelts für alle erneuerbaren Energien neu ausgestaltet werden

Damit wird auch einer Kernforderung aus der Vernehmlassung entsprochen, welche sich für den Erhalt des variablen Teils für alle erneuerbaren Energien und nicht nur für die Photovoltaik einsetzt.

Das Bewirtschaftungsentgelt besteht aus einem fixen und einem variablen Anteil und wird aus dem Netzzuschlagsfonds bezahlt, der von den Stromkundinnen und -kunden finanziert wird:

  • Der fixe Anteil des Bewirtschaftungsentgelts für die Vermarktungskosten von 0,11 Rp./kWh zur Deckung der Fixkosten bleibt unverändert (vgl. Art. 26 Abs. 2 EnFV).
  • Der variable Anteil des Bewirtschaftungsentgelts muss hingegen angepasst werden, weil Swissgrid die Ausgleichsenergiepreise neu berechnet. Der variable Anteil wird von den technologiespezifischen durchschnittlichen Kosten der Ausgleichsenergie abgeleitet und quartalsweise berechnet

Die neue Berechnungsmethode wird für alle Technologien (Photovoltaik, Biomasse, Windenergie, Wasserkraft) angewendet. Die Änderung tritt per 1. Juli 2026 in Kraft.

Die Anpassung bewirkt, dass wieder ein Bewirtschaftungsentgelt für die Ausgleichsenergiekosten ausbezahlt werden kann. Seit dem Systemwechsel von Swissgrid per 1. Januar 2026 konnte kein variabler Anteil mehr ausbezahlt werden, weil die bisherige Berechnungsmethodik nicht zum neuen Preissystem von Swissgrid passte.

Das Bewirtschaftungsentgelt wird wie bis anhin von der Vollzugsstelle Pronovo berechnet, publiziert und vergütet. Der technologiespezifische variable Anteil des Bewirtschaftungsentgelts des ersten Halbjahres wird im dritten Quartal 2026 von Pronovo ausbezahlt.

Beilagen

Link

Weitere Informationen der Vollzugsstelle Pronovo: Berichte und Publikationen – Pronovo AG (unter «Bewirtschaftungsentgelt»)