Ehemaliges Munitionslager Mitholz: Schadstoffuntersuchungen bestätigen Planungshypothese
Bern, 28.05.2026 — In den Auswurfbereichen des Explosionsereignisses ist die damalige Geländeoberfläche teilweise stark mit Schadstoffen belastet. Aktuelle Untersuchungen bestätigen diese Planungshypothese. Für die aktuelle Weidenutzung der Böden sind keine Bewirtschaftungseinschränkungen notwendig. Grosse Schadstoffmengen befinden sich im Schuttkegel vor der Anlage. Die komplexe Materialbewirtschaftung erfordert eine Optimierung der Projektplanung.
Beim Explosionsunglück 1947 wurden Munitionsrückstände und teilweise sehr stark schadstoffbelastete Trümmer und Explosionsschutt grossflächig aus dem ehemaligen Bahnstollen in den Talboden geschleudert. Später wurden die belasteten Bodenflächen durch Naturereignisse wie Hochwasser und Murgänge sowie durch Baumassnahmen verfrachtet oder überlagert.
Um die Belastung der Flächen ausserhalb der Anlage festzustellen wurden seit 2022 umfangreiche technische Untersuchungen zu Geologie, Hydrogeologie und Schadstoffbelastung durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche Bodenproben sowie Materialproben aus Baggerschlitzen und Sondierbohrungen auf Munitionsvorkommen und Schadstoffe untersucht.
Die Auswertungen bestätigen die bisherigen Planungshypothesen zur Munitions- und Schadstoffbelastung in den Auswurfbereichen, wonach die Geländeoberfläche von 1947 teilweise stark belastet ist. Zusätzlich bestätigt sich, dass insbesondere südlich und südwestlich der ehemaligen Munitionsanlage, die stark belasteten Bodenschichten durch Naturereignisse sowie durch den späteren Bau des Lawinenschutztunnels teilweise mehrere Meter überschüttet wurden. Der mutmasslich stark kontaminierte Sprengplatz mit rund 30 Sprengtrichtern aus dem Jahr 1948 wurde durch Murgänge und durch den Bau des Geschiebesammlers Stägebach mehrmals überschüttet und ist heute mehrere Meter überdeckt. Für den ehemaligen Sprengplatz sind weitere Untersuchungen notwendig.
Schadstoffbelastung der Bodenflächen
Bei allen Arbeiten zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers müssen die wertvollen Böden der Weideflächen bestmöglich geschützt und erhalten werden. Abgetragener Boden (Humus) sollte grundsätzlich wieder vor Ort eingebaut werden, sofern die Schadstoffbelastung dies zulässt.
Die Weideflächen gemäss Räumzielkarte wurden systematisch auf Schadstoffe untersucht. In den gesamten Auswurfbereichen des Explosionsereignisses wird auf der damaligen Geländeoberfläche eine diffus verteilte Schadstoffbelastung festgestellt. Aufgrund der Bodenbelastungen besteht jedoch nur bei den Schiessanlagen und Kugelfängen eine Sanierungspflicht, was bei derartigen Anlagen nicht aussergewöhnlich ist. Bei den weiteren Weideflächen gibt es keine Gefährdung für die aktuelle landwirtschaftliche Bewirtschaftung mit Gras- und Weidewirtschaft. Für andere Bewirtschaftungsformen muss die Situation neu beurteilt werden.
Stärker belastetes Aushubmaterial muss behandelt werden
Das gesamte Aushubmaterial muss hinsichtlich Schadstoffbelastung beurteilt werden. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben darf nur unverschmutztes oder höchstens schwach verschmutztes Material für die Wiederauffüllung und für Terrainmodellierungen verwendet werden. Stärker belastetes Material muss soweit möglich behandelt und wieder eingebaut werden.
Grosse Mengen schadstoffbelastetes Material im Schuttkegel vor der Fluh
Die grössten Mengen an belastetem Material ausserhalb der Anlage befinden sich östlich der Nationalstrasse im Schuttkegel vor der Fluh zwischen Bruchgraben und Stägebach. Zur Freilegung des ehemaligen Bahnstollens für die Räumung müssen grosse Volumen des Schuttkegels ohnehin abgetragen werden. Die Untersuchungen ergaben, dass im Schuttkegel rund 350'000 m³ stark bis sehr stark belastetes Aushubmaterial vorhanden sind. Diese Menge entspricht grob geschätzt 50-60% des Schuttkegels und würde dreimal das Parlamentsgebäude in Bern füllen. Trotz der grossen Schadstoffbelastung wird mit den umfangreichen Untersuchungen keine Gefährdung der Schutzgüter Boden, Grundwasser und der Bäche im Bereich des ehemaligen Munitionslagers Mitholz festgestellt.
Kontinuierliche Optimierungen im Projekt
Die sichere und umweltgerechte Verarbeitung derart grosser und belasteter Volumen stellt besondere Anforderungen an den Materialbewirtschaftungsprozess (Aushub, Transport, Zwischenlagerung, Materialbehandlung und Wiedereinbau). Um die westliche Talseite nicht zu belasten, soll die Materialbewirtschaftung möglichst auf den bereits belasteten Flächen in den Auswurfbereichen des Explosionsunglücks konzentriert werden. Aus diesen Gründen werden für die Zwischenlagerung des Aushubmaterials weitere Flächen innerhalb der Bahnschlaufe eingeplant. Mit diesen neuen Flächen wird das Sachplan Objektblatt als planungsrechtliche Grundlage, im Rahmen einer Revision angepasst. Diese Anpassung umfasst ebenfalls den Standort der Loge mit Infopavillon, die beim heutigen Restaurant Balmhorn errichtet werden soll. Zudem wird basierend auf der aktuellen Risikobeurteilung die Schutzgalerie Bahn beidseitig verkürzt.
Gestaffelter Aufbau der Infrastruktur
Die Verfahren im Materialbewirtschaftungsprozess sollen möglichst zeitnah erprobt werden. Dazu soll für die Triage der Munitionsrückstände aus dem Aushubmaterial eine Testanlage aufgebaut werden. Zusätzlich ist ein gestaffelter Aufbau der Kapazitäten für die Munitionsentsorgung geplant. Im Bereich Bruchmattli wird ein Sprengbunker für Sicherheitssprengungen von nicht transportsicherer Munition errichtet. Für die Testanlage und den Sprengbunker werden ab Sommer 2026 separate Plangenehmigungsverfahren gestartet. Die umweltgerechte Entsorgung der aktuell anfallenden Fundmunition wird mit der temporären Einrichtung einer mobilen Sprengkammer in der ehemaligen Munitionsanlage sichergestellt.
Start des Plangenehmigungsverfahrens für die Schutzmassnahmen Bahn im Dezember 2026
Gemäss aktueller Planung ist der Start des Plangenehmigungsverfahrens für die Schutzmassnahmen Bahn per Dezember 2026 vorgesehen. Das nächste Verfahren für die Schutzmassnahmen Strasse und Vorbereitung und Durchführung der Räumung wird voraussichtlich Anfang 2029 gestartet. Mit einer Staffelung dieser beiden Verfahren von rund zwei Jahren können die Bauabläufe für die Schutzbauten Bahn und Strasse besser entflochten werden. Trotz dieser und weiterer Optimierungen geht die Projektleitung davon aus, dass sich der Projekt-Endtermin ebenfalls um rund zwei Jahre von 2045 auf 2047 verschieben wird.