Schutz vor Designerdrogen: Weitere psychoaktive Stoffe verboten
Bern, 13.03.2026 — Neue synthetische Drogen können erhebliche Gesundheitsgefahren bergen – für Konsumentinnen und Konsumenten sind die Risiken nicht abschätzbar. Um diese Designerdrogen wirksam zu bekämpfen, ergänzt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) per 13. März 2026 die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung um weitere Substanzen. Damit unterstehen diese Stoffe dem Betäubungsmittelgesetz; Herstellung, Handel und Anwendung sind illegal.
Unter dem Sammelbegriff «Designerdrogen» werden unterschiedlich wirkende synthetische Stoffe zusammengefasst, die im Labor laufend chemisch verändert werden. Anbieter vermarkten sie teilweise auch als «Research Chemicals» oder «Legal Highs». Weil zu Toxizität, Abhängigkeitspotenzial oder Wechselwirkungen kaum gesicherte Erkenntnisse vorliegen, stellen diese Stoffe ein erhebliches Risiko für die Gesundheit dar.
Per 13. März 2026 stellt das EDI weitere neue psychoaktive Substanzen den Betäubungsmitteln gleich. Herstellung, Handel und Anwendung sind fortan illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes. Indem die Behörden das Betäubungsmittelverzeichnis regelmässig ergänzen, können sie den Missbrauch neuer Substanzen frühzeitig eindämmen. Das Verbot soll zudem verhindern, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit Designerdrogen wird.
Die Anpassung erfolgt auf Antrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic. Swissmedic beobachtet zusammen mit nationalen und internationalen Partnerbehörden laufend neue synthetische Substanzen und Substanzklassen und prüft, ob sie missbräuchlich verwendet werden. Mit der Aufnahme neuer Substanzen seit Dezember 2011 umfasst das Verzeichnis e («Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung») mittlerweile 320 Einzelsubstanzen und Stoffgruppen.
Links
Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI, SR 812.121.11)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/363/de