VBS verurteilt Verfehlungen bei der RUAG und ergreift Massnahmen
Bern, 30.10.2026 — Die Untersuchung durch die Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey hat schwerwiegende Verfehlungen und Hinweise auf strafbare Handlungen bei der RUAG ans Licht gebracht. Bundesrat Martin Pfister, Chef VBS, verurteilt diese Vorkommnisse aufs Schärfste. Er hat vertiefte Abklärungen und Massnahmen in Auftrag gegeben. Der Bundesrat sowie die Geschäftsprüfungs- und die Finanzdelegation sind informiert worden.
Nach Unregelmässigkeiten beim Geschäft mit Leopard-1-Panzern hat der Verwaltungsrat der RUAG MRO Holding AG am 31. August 2023 die Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey (NKF) mit einer umfassenden forensischen Untersuchung beauftragt. Deren Ergebnisse wurden nun dem VBS zur Kenntnis gebracht.
Verfehlungen sind nicht akzeptabel
Bundesrat Martin Pfister, Chef VBS, begrüsst, dass der Verwaltungsrat der RUAG die früheren Vorkommnisse im Unternehmen abgeklärt und Massnahmen eingeleitet hat.
Die festgestellten, schwerwiegenden Verfehlungen verurteilt der Chef VBS aufs Schärfste. Die Vorkommnisse sind nicht akzeptabel und schaden dem Vertrauen der Öffentlichkeit in das Unternehmen, das eine wichtige Rolle für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz spielt.
Strafverfahren in der Schweiz und in Deutschland
Die mutmasslichen Vermögensdelikte betreffen in erster Linie die RUAG. In der Schweiz und in Deutschland laufen Strafverfahren gegen ehemalige Mitarbeitende der RUAG. Für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung. Vor einem Schweizer Gericht ist eine Zivilklage der RUAG auf Schadenersatz hängig.
Um darüber hinaus volle Transparenz zu schaffen, die offenen Aspekte rasch aufzuklären und die Verantwortlichkeiten zu klären, hat Bundesrat Martin Pfister Massnahmen eingeleitet:
- Für die Auswertung der Untersuchungsergebnisse hat das VBS eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie wertet den Untersuchungsbericht vertieft aus und klärt die Verantwortlichkeiten der Organe der RUAG und die Rolle des Eigners ab. In dieser Arbeitsgruppe wird das VBS auch prüfen, ob die Massnahmen, die RUAG selber eingeleitet hat, ausreichen, und allenfalls weitere Massnahmen verlangen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsgruppe liegt auf der Zusammenarbeit der RUAG mit ihrem Hauptkunden Armee. Das VBS legt dem Bundesrat die Ergebnisse in zwei bis drei Monaten vor.
- Auf Antrag des VBS hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beschlossen, die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes frühestens Anfang 2027 zu beraten. So kann geprüft werden, ob die Erkenntnisse Auswirkungen auf die künftige Organisation der RUAG haben und der Gesetzesentwurf überarbeitet werden muss.
- Gemäss dem Untersuchungsbericht besteht das Risiko, dass Teile, die mit den weitergegebenen Zeichnungen bei nicht zugelassenen Herstellern gefertigt wurden, in die Lager und Werkstätten der RUAG oder in Leopard-2-Panzer der Schweizer Armee gelangt sind. Deshalb liess das VBS alle Ersatzteile in Lagern und Werkstätten der RUAG sperren, die von nicht zugelassenen Herstellern stammen könnten. Zudem haben das VBS und die RUAG Massnahmen ergriffen, um die Einsatzfähigkeit der Leopard-2-Panzer sicherzustellen.
- Laut der forensischen Untersuchung verwendete die RUAG Material aus den sogenannten Konsignationslagern für Drittgeschäfte. Bereits die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte in ihrem Bericht von Anfang 2025 Mängel festgestellt. Das VBS hat die verwaltungsinternen Verantwortlichkeiten abklären lassen. Diese Untersuchungen sind weit fortgeschritten. Das VBS wird nach Vorliegen der Resultate informieren.