Krankenversicherung: Bundesrat hat System der kantonalen Kostenausgleichskassen geprüft
Bern, 27.05.2026 — Die Einsetzung einer kantonalen Kostenausgleichskasse, die mit den bestehenden Krankenkassen zusammenarbeiten soll, würde im Vergleich zum heutigen System zu Mehraufwand und Mehrkosten führen. Das ist das Fazit eines vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 genehmigten Berichts in Erfüllung des Postulats Poggia «Umsetzung des KVG. Für die Organisationsfreiheit der Kantone».
Damit die Kantone bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) mehr Ermessensspielraum erhalten, wurde der Bundesrat im Postulat 24.3224 Poggia «Umsetzung des KVG. Für die Organisationsfreiheit der Kantone» beauftragt, in einem Bericht die Vor- und Nachteile einer kantonalen Kostenausgleichskasse darzulegen. Diese Kasse wäre der alleinige Versicherungsträger, bei dem alle Versicherten des Kantons versichert sein müssten. Sie würde die Kosten zulasten des KVG finanzieren, die Prämien festlegen und erheben sowie den aktuellen Krankenkassen administrative Aufgaben wie die Prüfung der Rechnungen und die Übernahme von Rechtsstreitigkeiten übertragen.
In seiner Analyse gelangt der Bundesrat zum Schluss, dass das im Postulat vorgeschlagene System nicht zweckmässig ist. Es wäre für die Versicherten komplexer, da mehr Akteure daran beteiligt wären. Mit einer oder mehreren kantonalen Ausgleichskassen würden zudem die Verwaltungskosten steigen, was sich auf die Prämien auswirken würde. Schliesslich würde die Mehrfachrolle der Kantone, die in den Leitungsgremien der Ausgleichskasse vertreten und gleichzeitig Eigentümer der öffentlichen Spitäler sowie Genehmigungsbehörde für die Tarifverträge wären, unweigerlich zu Interessenkonflikten führen.