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FremdmitteilungVeröffentlicht am 20. Mai 2026

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern

Bern, 20.05.2026 — Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030)
Die Reform AHV 2030 zielt im Wesentlichen darauf ab, die finanzielle Lage der AHV für den Zeitraum 2030 bis 2040 zu sichern. Zudem will der Bundesrat die Bestimmungen zur Altersvorsorge der 1. und 2. Säule ergänzen, um die Massnahmen zur Förderung der Weiterbeschäftigung bis zum Erreichen des Referenzalters und darüber hinaus zu verstärken. Schliesslich soll mit der Reform die Versicherung an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden, indem die Modernisierung vorangetrieben und die notwendigen Grundlagen für die Entwicklung flexiblerer Rentenmodelle geschaffen werden.
Datum der Eröffnung: 20. Mai 2026
Vernehmlassungsfrist: 11. September 2026