Austausch von Luftlagedaten: einstimmige Unterstützung der parlamentarischen Kommissionen
Bern, 14.08.2026 — Der Bundesrat hat die Aussenpolitischen und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte zu seinem Vorhaben konsultiert, den Austausch von Luftlagedaten mit seinen sicherheitspolitischen Partnern zu erweitern. Alle vier Kommissionen unterstützen das Vorhaben einstimmig. Der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 definitiv genehmigt.
Der Bundesrat will die Vorwarnzeit bei Bedrohungen aus der Distanz erhöhen und damit die Bevölkerung und das Land besser vor ballistischen Lenkwaffen, Marschflugkörpern oder Drohnen schützen. Der Austausch von Luftlagedaten mit internationalen Partnern stellt für die Schweiz die einzige Möglichkeit dar, das Luftlagebild zu verbessern. Der Bundesrat strebt deshalb den Informationsaustausch mit den USA, der Nato und den Nachbarländern an.
Mit seinem Beschluss vom 11. Februar 2026 erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS das Mandat, die Möglichkeiten für den Austausch von Luftlagedaten mit den genannten Partnern zu prüfen. Für die erforderlichen internationalen Verhandlungen wurden die Aussenpolitischen Kommissionen sowie aufgrund der sicherheitspolitischen Relevanz auch die Sicherheitspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte konsultiert. Alle vier Kommissionen haben in der Konsultation das Vorhaben ausdrücklich begrüsst und das Verhandlungsmandat einstimmig gutgeheissen.
Gestützt auf dieses Konsultationsergebnis hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat definitiv genehmigt. Das VBS nimmt nun Verhandlungen auf.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates unterstützt das Vorhaben, hatte aber Anträge zur Einhaltung der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz und zur einheitlichen Form der dem Parlament vorzulegenden Abkommen beschlossen. Der Bundesrat präzisiert gegenüber der Kommission, dass er für die Anwendung und Umsetzung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig ist und damit auch über die Anwendung einer Suspendierungsklausel entscheiden würde, namentlich wenn der Kooperationspartner in einen international bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Zudem antwortet er der Kommission, nach Vorliegen der Verhandlungsresultate nochmals zu beurteilen, ob der Bundesrat für den Abschluss der Abkommen zuständig ist oder ob sie dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden. Grundsätzlich will er aber am bisher vorgesehenen Vorgehen festhalten.