Entlöhnung des obersten Kaders der Unternehmen und Anstalten des Bundes: Bericht über das Geschäftsjahr 2025
Bern, 19.06.2026 — Im Kaderlohnreporting informiert der Bundesrat jährlich über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders sowie der Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten. Er hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 den Bericht über das Geschäftsjahr 2025 gutgeheissen.
Gestützt auf Artikel 6a des Bundespersonalgesetzes und die Kaderlohnverordnung berichten die bundesnahen Unternehmen und Anstalten jährlich detailliert über die wichtigsten Anstellungsbedingungen der Mitglieder der Geschäftsleitung und des obersten Leitungsorgans (Verwaltungs- und Institutsrat).
Die bundesnahen Unternehmen und Anstalten sind je einem Departement zugeordnet, welches die Aufsicht ausübt. Die Departemente erheben bei den Unternehmen und Anstalten ihres Zuständigkeitsbereiches die Daten für das Kaderlohnreporting. Das Eidgenössische Personalamt EPA stellt die Berichte zuhanden des Bundesrates und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zusammen.
Das Kaderlohnreporting enthält Angaben über die Bruttolöhne und Honorare, die Bonifikationen, die Nebenleistungen sowie über die Anteile der Landessprachen und der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen. Zum Vergleich sind auch die Werte des Vorjahres aufgeführt.
Die festgelegten Obergrenzen für das Jahr 2025 wurden von sämtlichen Unternehmen und Anstalten eingehalten. Bei allen bundesnahen Unternehmen und Anstalten dürfen die Nebenleistungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung 10 Prozent des fixen Lohnanteils nicht übersteigen. Alle bundesnahen Unternehmen und Anstalten liegen unter der definierten 10-Prozent-Marke. Bei den Aktiengesellschaften des Bundes darf der variable Lohnanteil der Geschäftsleitung höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils betragen. Diese Vorgabe wird von allen Aktiengesellschaften eingehalten.
Beilage
Für Rückfragen zu den Departementen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Emmanuelle Brossin Ciurea, Pressesprecherin EDI, Tel. +41 58 467 40 66, emmanuelle.brossinciurea@gs-edi.admin.ch
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation, Tel. +41 58 462 60 33, media@gs-efd.admin.ch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJDP
Kommunikationsdienst EJPD, Tel. +41 58 462 18 18, info@gs-ejpd.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Kommunikationsdienst WBF, Tel. +41 58 462 20 07, info@gs-wbf.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Kommunikation UVEK, Tel. +41 58 462 55 11, info@gs-uvek.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Kommunikation VBS, Tel. +41 58 464 50 58, kommunikation@gs-vbs.admin.ch