Datenschutz- und Öffentlichkeitsgesetz: Führungskulturen erschweren den Vollzug
Bern, 30.06.2026 — Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kritisiert Führungskulturen, die systemische Datenschutzrisiken digitaler Grossprojekte übergehen und das Öffentlichkeitsgesetz schwächen, das nach 20 Jahren zahlreiche Geltungslücken aufweist. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2025/26 hervor.
Im Berichtsjahr gingen über 2000 Meldungen möglicher Datenschutzverletzungen ein. Der EDÖB intervenierte 156-mal gegenüber den Verantwortlichen und führte 22 Vorabklärungen und 9 Untersuchungen durch. In den meisten Fällen gelang eine einvernehmliche Lösung. Wo dies nicht möglich war, musste der EDÖB die Einstellung beanstandeter Personendatenbearbeitungen verfügen, wogegen einige der Unternehmen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden einreichten. Ein Meilenstein war das erste rechtskräftige Urteil vom 6. Oktober 2025: das Gericht hat rund zwei Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG) die Verfügungspraxis des EDÖB bestätigt und damit die Rechtssicherheit nach der DSG-Revision gestärkt. Zudem reichte der EDÖB eine Strafanzeige gegen ein privates Unternehmen ein, das die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung verweigerte.
Übergehen systemischer Datenschutzrisiken
Im Zuge von 306 Ämterkonsultation hat der EDÖB zu Rechtsetzungsprojekten der Bundesverwaltung Stellung genommen und die damit verbundenen digitalen Grossvorhaben aufsichtsrechtlich begleitet. So u.a. die landesweite Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz und in den Sozialversicherungen, der Abfrageplattform für die Polizei, der elektronischen Briefpost oder des Authentifizierungsdienstes AGOV und der E-ID.
Bei seiner Projektbegleitung stellt der Beauftragte generell eine hohe Bereitschaft der Bundesstellen fest, die Risiken der Informationssicherheit - wie Datenlecks oder unautorisierte Zugriffe – und die entsprechenden Massnahmen zu deren Senkung auszuweisen. Schwerer tut sich die Bundesverwaltung indessen damit, auch das systemische Überwachungs- und Fremdbestimmungspotenzial zu thematisieren, das sich aus der störungsfreien Bearbeitung immer grösserer und komplexer verknüpfter Mengen an Bürgerdaten ergeben kann. Je nach Führungskultur der entsprechenden Bundesstellen erweist es sich für den EDÖB als herausfordernd, solche dazu anzuhalten, die systemischen Risiken gegenüber den übergeordneten politischen Organen und der Öffentlichkeit transparent auszuweisen.
Schwächung des Öffentlichkeitsprinzips
Das Öffentlichkeitsprinzip hat sich nach 20 Jahren etabliert. Die Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht und die Fälle, in welchen die Bundesverwaltung den Zugang vollständig verweigert, auf knapp zehn Prozent eingependelt. Der vom Gesetzgeber von 2004 gewollte Paradigmenwechsel hat somit stattgefunden. Der EDÖB beobachtet jedoch mit Sorge, wie immer mehr Amtsleitungen die Gesetzesprojekte ihrer Bundesämter nutzen, um ihre amtlichen Dokumente vom Zugangsrecht der Bevölkerung nach BGÖ auszunehmen. Die Anzahl der Geltungslücken ist in der Berichtsperiode auf 13 angestiegen; 11 weitere werden geplant.
Der Tätigkeitsbericht des EDÖB dokumentiert die Aktivitäten der Behörde über den Berichtszeitraum und widmet dem BGÖ aus Anlass des 20-jährigen Bestehens einen Schwerpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt im Tätigkeitsbericht ist die KI.