Öffentliche Warnung (2. Ergänzung): Listerien in weiteren Weichkäsen von Eberle Spezialitäten AG sowie in Weichkäsen von Strähl Käse AG, verkauft bei diversen Verkaufsstellen
Bern, 03.11.2026 — In verschiedenen Weichkäsen der Eberle Spezialitäten AG und der Strähl Käse AG wurden Listerien nachgewiesen. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Es warnte bereits am 27. und 29. Oktober 2026 vor verschiedenen Weichkäsen der Eberle Spezialitäten AG und der Strähl Käse AG. Die weiteren Abklärungen zeigen, dass bereits eine ältere Charge kontaminiert war. Die Warnung wird erweitert. Strähl Käse AG und Eberle Spezialitäten AG haben die betroffenen Produkte aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Welche Gefahr geht von diesem Produkt aus?
Eine Infektion mit dem Bakterium Listeria monocytogenes verläuft bei Personen mit intaktem Immunsystem meist mild oder sogar ohne Symptome. Bei Neugeborenen, Kleinkindern, älteren Personen, schwangeren Frauen und immungeschwächten Personen kann sich eine Reihe schwerer Symptome mit teilweise tödlichem Ausgang entwickeln. Bei schwangeren Frauen kann die Infektion zu einer Fehlgeburt führen oder das Kind kann mit einer Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung geboren werden.
Weitere Informationen: Bakterien (admin.ch)
Welche Produkte sind betroffen?
Was sollen Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Das BLV empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Konsumentinnen und Konsumenten, die betroffene Produkte verzehrt haben, wird empfohlen, bei Unsicherheit einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren.
Öffentliche Warnung vom 29.11.2026
Öffentliche Warnung vom 27.11.2026