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MedienmitteilungVeröffentlicht am 24. September 2026

Lumpy-Skin-Krankheit: Ende der Impfung am 30. September und erhöhte Wachsamkeit während acht Monaten

Bern, 24.09.2026 — Die obligatorische Impfkampagne gegen die Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) bei Rindern endet am 30. September 2026 im Kanton Genf und in den Impfzonen der Kantone Waadt und Wallis. Am 1. Oktober 2026 beginnt eine achtmonatige Wartezeit. Während dieser Zeit achten die kantonalen Veterinärdienste unter der Koordination des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verstärkt auf Anzeichen, die auf LSD hindeuten könnten. Für den Tierverkehr gelten während der Wartezeit weiterhin besondere Regeln. Wenn die Ergebnisse der Überwachung und die Entwicklung der Seuchenlage in Europa günstig bleiben, kann die Schweiz den Status «LSD-frei» frühestens am 1. Juni 2027 wiedererlangen.

Ab Juni 2025 ist es in Italien und Frankreich zu Ausbrüchen von LSD gekommen. In Frankreich wurden mehrere Ausbrüche in Gebieten nachgewiesen, die weniger als 50 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt liegen. Um den Schweizer Rindviehbestand zu schützen und die Einschleppung des Virus zu verhindern, hat die Schweiz im Kanton Genf und in gewissen Gebieten der Kantone Waadt und Wallis Impfzonen eingerichtet. Mehrere tausend Tiere wurden geimpft. Bis heute wurde in der Schweiz kein Fall nachgewiesen.

Im Jahr 2026 hat das BLV zudem die Sömmerung von Rindern in Frankreich verboten, um die Gefahr der Einschleppung des Virus zu verringern. Parallel dazu wird die obligatorische Impfung in den entsprechenden Zonen der Schweiz bis am 30. September weitergeführt, um die Tiere zu schützen, die dort geboren oder während der Aktivitätszeit der stechenden Insekten dorthin verstellt wurden. Angesichts der derzeit günstigen Entwicklung der Seuchenlage kann die Impfpflicht an diesem Datum aufgehoben werden. Dieser Entscheid markiert eine neue Etappe, bedeutet jedoch nicht das Ende der Massnahmen. Während des Wartezeitraums, der am 1. Oktober 2026 beginnt, bleiben die Impfzonen in der Schweiz bestehen. Die entsprechenden Anpassungen der Verordnung des BLV treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Aufrechterhaltung der Wachsamkeit und gezielte Überwachung ab Januar 2027

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen die Tierhaltenden sowie die Tierärztinnen und Tierärzte weiterhin auf Anzeichen achten, die auf LSD hindeuten könnten. Bei Verdacht werden Proben zur Analyse an das Labor geschickt.

Ab Januar 2027 wird in den Impfzonen der Kantone Genf, Waadt und Wallis eine gezielte Überwachung durchgeführt, um zu bestätigen, dass das Virus in der Schweiz nicht zirkuliert. Die Überwachung wird an die Entwicklung der Seuchenlage angepasst. Die betroffenen Tierhaltenden werden rechtzeitig über die Modalitäten informiert.

Tierbewegungen: Änderungen ab dem 1. Oktober

Pendant la même période, l’entrée d’animaux dans les zones de vaccination de Genève, de Vaud et du Valais sera facilitée. Certaines conditions continueront toutefois de s’appliquer aux animaux quittant ces zones :

  • Verstellen in die Impfzonen: Tiere aus Gebieten ausserhalb der Impfzonen dürfen in die Impfzonen verstellt werden, ohne dass sie nach ihrer Ankunft geimpft werden müssen.
  • Verstellen immunisierter Kälber aus den Impfzonen: Nicht geimpfte Kälber, die durch die Antikörper ihrer geimpften Mutter geschützt sind, dürfen die Impfzonen nach einer klinischen Untersuchung verlassen.
  • Verstellen nicht geimpfter und nicht immunisierter Kälber aus den Impfzonen: Die Tiere müssen negativ auf das Virus oder auf Antikörper getestet worden sein. Zudem muss im Herkunftsbetrieb eine klinische Untersuchung durchgeführt werden.

Geimpfte Tiere dürfen weiterhin innerhalb der Impfzonen verstellt werden oder diese verlassen, sofern bei allen Tieren des Herkunftsbetriebs eine klinische Untersuchung durchgeführt wurde. Wenn die Ergebnisse der Überwachung und die Entwicklung der Seuchenlage in Europa zufriedenstellend bleiben, können die Impfzonen und die entsprechenden Einschränkungen frühestens am 1. Juni 2027 aufgehoben werden. Die Schweiz kann dann ihren Status als LSD-frei wiedererlangen.

Wachsamkeit ist weiterhin angezeigt

Die LSD ist eine hochansteckende Tierseuche, die Rinder, Büffel und Bisons befällt. Sie wird hauptsächlich durch Stiche von Fliegen und Mücken übertragen. Charakteristische Merkmale sind Fieber, Apathie und die Bildung von Knoten auf der Haut. Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Die Tierhaltenden müssen ihre Tiere aufmerksam überwachen und Verdachtsfälle unverzüglich einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Die Empfehlungen zur Biosicherheit und zum Insektenschutz gelten weiterhin. Das BLV verfolgt die Seuchenlage in der Schweiz und im Ausland aufmerksam und wird seine Massnahmen nötigenfalls anpassen.

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