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MedienmitteilungVeröffentlicht am 4. November 2026

Beschaffungsprüfung der Winterreserve

Bern, 04.11.2026 — Als Reaktion auf eine drohende winterliche Strommangellage stellte der Bund ab 2022 schrittweise eine Winterreserve bereit. Um diese Stromreserve zwischen 2030 und 2045 sicherzustellen, plant der Bund die Bereitstellung von Produktionskapazitäten aus vier Reservekraftwerken mit Kosten von 2,3 Mrd. Franken. Das Parlament berät das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Die Winterreserve wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern über einen Zuschlag auf den Stromtarif finanziert.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte beim Bundesamt für Energie (BFE), bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) und bei Swissgrid. Sie beurteilte den Entscheidprozess für die Bedarfsfestlegung der Stromreserve, die Wirtschaftlichkeit der Auswahl und Dimensionierung der einzelnen Reservearten sowie den Beschaffungsprozess bei den neuen Reservekraftwerken. Die Beschaffung der Reserveleistung erfolgte insgesamt wirtschaftlich. Bei der Auswahl und Dimensionierung der einzelnen Reservearten blieben jedoch erhebliche Sparpotenziale unausgeschöpft.