Transparenz bei Gebühren für bargeldlose Zahlungen: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern, 28.10.2026 — Künftig sollen Händler transparent sehen können, aus welchen Bestandteilen sich die Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel zusammensetzen. Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2026 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet. Er entspricht damit einem Auftrag des Parlaments.
Bargeldlose Zahlungen werden in der Schweiz überwiegend über sogenannte Mehrparteiensysteme abgewickelt. Dazu gehören insbesondere die Debit- und Kreditkarten von Visa und Mastercard sowie das Zahlungssystem Twint. Bei solchen Zahlungen fallen verschiedene Gebühren an, die den Händlern in Form einer Händlergebühr weiterverrechnet werden.
Mit der Vorlage setzt der Bundesrat die Motion 25.3020 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats «KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel» um. Die erhöhte Transparenz über die einzelnen Gebührenbestandteile soll es Händlern erleichtern, die Zusammensetzung der Kosten nachzuvollziehen und Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen.
Transparenzpflichten für Zahlungsdienstleister der Händler
Mit der vorgeschlagenen Änderung des UWG werden die Zahlungsdienstleister der Händler verpflichtet, die Händlergebühr selbst, die Interbankengebühr und die Lizenzgebühr des Zahlungssystembetreibers transparent auszuweisen. Die Höhe dieser Gebührenkomponenten soll künftig sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit offengelegt werden.
Umsetzung mit möglichst geringem Aufwand
Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass transparente Gesamtpreise grundsätzlich ausreichen, um wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen. Zusätzliche Transparenzpflichten für die betroffenen Zahlungsdienstleister verursachen administrativen Aufwand und ihr Nutzen für den Wettbewerb ist nicht eindeutig nachgewiesen. Mit der vorgeschlagenen Regelung werden die Vorgaben des Parlaments deshalb mit möglichst geringem regulatorischem Aufwand umgesetzt.