Bundesrat verlängert Unterstützung für Schienengüterverkehr durch die Alpen
Bern, 12.06.2026 — Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist in den letzten Jahren ins Stocken geraten. Um dem negativen Trend entgegenzuwirken, soll die finanzielle Förderung verlängert werden. Die entsprechende Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und den Finanzierungsbeschluss hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 in die Vernehmlassung geschickt.
Im Jahr 2025 betrug der Bahnanteil im alpenquerenden Güterverkehr 68,6 Prozent. Damit hat die Schiene gegenüber der Strasse zum vierten Mal in Folge Marktanteile verloren. Ursachen für den anhaltenden Rückgang des Schienentransports sind vor allem die ungenügende Qualität und Zuverlässigkeit im Schienengüterverkehr entlang der europäischen Nord-Süd-Achsen - insbesondere wegen Bauarbeiten und Streckenunterbrüchen in Deutschland. Dazu kommt das weiterhin angespannte wirtschaftliche Umfeld. Eine Trendumkehr ist nicht vor Ende des Jahrzehnts zu erwarten.
Erfüllung von zwei Motionen
Zur Unterstützung und Stabilisierung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs hat der Bundesrat beschlossen, die gemäss Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) bis 2030 befristeten Betriebsbeiträge an den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) bis 2035 zu verlängern. Zudem soll bis 2029 auf den im GVVG vorgesehenen schrittweisen Abbau der Subventionen verzichtet werden. Hingegen erfolgt ab 2030 eine schrittweise Reduktion der Fördersumme. Mit diesem Vorschlag erfüllt der Bundesrat zwei gleichlautende Motionen aus dem Parlament (26.3004 und 26.3009).
486 Millionen Franken bis 2035
Zwischen 2027 und 2030 wird der Bund mit der Weiterführung der Betriebsbeiträge zwischen 55 und 59 Millionen Franken pro Jahr an den UKV zahlen, ab 2030 werden es durchschnittlich 50 Millionen Franken sein. Insgesamt leistet damit der Bund von 2027 bis 2035 Betriebsabgeltungen in der Höhe von 486 Millionen Franken. Finanziert werden die Beiträge über die Mineralölsteuern.
In Verbindung mit der Anpassung des GVVG wird auch eine Anpassung der Gütertransportverordnung (GüTV) vorgeschlagen Die Vernehmlassung dauert bis am 11. August 2026.