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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Februar 2026

Bessere Nutzung der geltenden Rechtsgrundlage zur Weiterentwicklung der Prävention in der Gesundheitsversorgung

Bern, 25.02.2026 — An seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 hat der Bundesrat den Bericht «Programme und Massnahmen der Prävention in der Gesundheitsversorgung: Rollenklärung» in Erfüllung zweier Postulate genehmigt. Dieser Bericht zeigt auf, dass der bestehende Rechtsrahmen den Akteuren genügend Handlungsspielraum gibt, um die Prävention in der Gesundheitsversorgung zu stärken.

Durch den demografischen Wandel und die Zunahme chronischer Krankheiten gewinnt Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV) zunehmend an Bedeutung. Die PGV richtet sich an Menschen mit einer oder mehreren nichtübertragbaren Krankheiten wie Krebs oder Diabetes. Dabei werden Massnahmen umgesetzt, deren Ziel es ist, Verhaltensänderungen im Sinne eines gesünderen Lebensstils herbeizuführen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, ihre Verläufe positiv zu beeinflussen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Mit diesem Ansatz wird eine koordinierte Betreuung angestrebt, die medizinische, psychologische und soziale Aspekte berücksichtigt. Die PGV ist ein Handlungsfeld der bis 2028 verlängerten Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) 2017–2024.

Der Bericht in Erfüllung der Postulate 22.3671 Wasserfallen Flavia und 24.4413 Maret Marianne soll die aktuellen Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Finanzierungsmechanismen der PGV darstellen und zentrale Herausforderungen im Hinblick auf ihre nachhaltige Implementierung identifizieren.

Koordination, kantonale Verankerung und neue Finanzierungsmodelle

Im Bericht wird betont, dass die Umsetzung der Programme und Massnahmen der PGV primär im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegt. Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag kann die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz die Kantone bei dieser Aufgabe unterstützen und insbesondere eine koordinative Rolle übernehmen. Der Bericht prüft auch die Möglichkeiten zur Finanzierung der Präventionsprogramme und -massnahmen in der Gesundheitsversorgung.

Der Bundesrat hält fest, dass der bestehende Rechtsrahmen den Akteuren, insbesondere den Kantonen, genügend Handlungsspielraum gibt, um die PGV zu stärken. Er gibt fünf Empfehlungen zu den Weiterentwicklungen sowie strukturellen und finanziellen Voraussetzungen ab, die für die langfristige Sicherung der PGV erforderlich sind (s. Kasten).

Einbindung der Gesundheitsförderung in die Studienprogramme

Der Bericht zeigt, dass die systematische Einbindung von Gesundheitsförderung und Prävention in die Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsfachpersonen wichtig ist. Der Erwerb dieser Kompetenzen ist zudem im Medizinalberufe- und im Gesundheitsberufegesetz vorgeschrieben. Da die Festlegung der Studienprogramme in der Verantwortung der Bildungseinrichtungen liegt, wird im Bericht angeregt, dass diese prüfen sollen, wie sie solche Inhalte nachhaltig einbinden können.

Der Schwerpunkt der Arbeiten, die 2025 gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden im Rahmen der «Agenda Grundversorgung» geleistet wurden, liegt ebenfalls auf verschiedenen Präventionsmassnahmen. Diese Agenda soll sicherzustellen, dass alle Menschen in der Schweiz Zugang zu einer ausreichenden und qualitativ hochwertigen Versorgung haben. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wird 2026 die Massnahmen in der Zuständigkeit des Bundes priorisieren und gemeinsam mit den betroffenen Akteuren die nächsten Umsetzungsschritte festlegen.

Die Empfehlungen im Überblick

Der Bericht enthält fünf Empfehlungen:

  • Verstärkte landesweite Koordination mit Unterstützung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und durch Nutzung interkantonaler Synergien
  • Vermehrte Einbindung von PGV in die kantonale Gesundheitsversorgung
  • Ausbau regionaler Anlaufstellen, die den Zugang zur Prävention sowie zur Gesundheitsversorgung vereinfachen und die Koordination zwischen medizinischen und sozialen Leistungen verbessern
  • Weiterentwcklung und Verbreitung hybrider Finanzierungsmodelle, die PGV-Massnahmen im Gesundheits-, Sozial- und Versicherungswesen abdecken
  • Prüfung der Einbindung weiterer präventiver Inhalte in die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachpersonen

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