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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. September 2026

Die Bundesfinanzierung der kantonalen Universitäten und FH unterstützt die unterschiedlichen Profile dieser beiden Hochschultypen

Bern, 25.09.2026 — Die unterschiedlichen Profile der kantonalen Universitäten und Fachhochschulen (FH) sind charakteristisch für das Schweizer Hochschulsystem. Das aktuelle System der Bundesfinanzierung der kantonalen Universitäten und FH berücksichtigt diese unterschiedlichen Profilee. Zu diesem Schluss kommt der Bericht in Erfüllung des Postulats 23.3841 «Faire und wettbewerbsorientierte Finanzierung im Hochschulbereich», den der Bundesrat am 25. September 2026 genehmigt hat.

Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) finanziert der Bund derzeit 20 Prozent des Gesamtbetrags der Referenzkosten für die kantonalen Universitäten und 30 Prozent für die FH (ab dem 1. Januar 2027: höchstens 20 bzw. 30 Prozent). Das Postulat 23.3841 forderte, die Entwicklung der differenzierten Finanzierung zwischen den kantonalen Universitäten und den FH zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu kompetitiven Fördermitteln (SNF, Innosuisse und internationale Programme) sowie mögliche Ungleichbehandlungen bei der Verteilung der direkten und indirekten Finanzierung durch den Bund zu prüfen und gegebenenfalls Empfehlungen abzugeben.

Die zu diesem Zweck vom Büro BSS Volkswirtschaftliche Beratung durchgeführte Evaluation bestätigt die Differenzierung der Profile in der Praxis. Die kantonalen Universitäten sind stärker auf theoretische Lehre und Grundlagenforschung ausgerichtet, während die FH praxisorientierte Bildungsgänge anbieten und vor allem angewandte Forschung betreiben. Das aktuelle Finanzierungssystem des Bundes setzt den Grundsatz um, dass die Profile unterschiedlich, aber gleichwertig sind.

Zusammen mit der Finanzierung durch die Kantone bilden die Grundbeiträge gemäss HFKG eine zentrale Grundlage für die finanzielle Stabilität der Hochschulen und schaffen die notwendigen Voraussetzungen für deren Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb um Drittmittel. Sie werden nach leistungsorientierten Kriterien in Lehre und Forschung verteilt, wobei sich die Gewichtung nach den jeweiligen Aufgaben der beiden Hochschultypen richtet. Auch die wettbewerbsorientierte Forschungsfinanzierung spiegelt diese Differenzierung wider: Die kantonalen Universitäten profitieren hauptsächlich von den Förderinstrumenten des SNF, während Innosuisse für die FH eine vergleichsweise wichtigere Rolle spielt.

Die Evaluation unterstreicht, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen Profile zu bewahren, und empfiehlt, die Entwicklung der gesamten Bundesfinanzierung der kantonalen Universitäten und FH im Zeitverlauf zu verfolgen. Unterschiedliche Profile gewährleisten die Komplementarität der Aufgaben und stärken Forschung und Innovation. Damit tragen sie zur hohen internationalen Leistungsfähigkeit der Schweiz in Bildung und Forschung bei.

Vor diesem Hintergrund hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz – das gemeinsame politische Organ von Bund und Kantonen für die Koordination im Hochschulbereich – am 26. Februar 2026 beschlossen, ein Monitoring der Entwicklung der gesamten Bundesfinanzierung der kantonalen Universitäten und FH sowie ihrer Profile einzuführen. Anhand einer Reihe von Schlüsselindikatoren werden diese Entwicklungen regelmässig verfolgt. Der Bundesrat nimmt diesen Entscheid in seinem Bericht zur Kenntnis.

Weitere Informationen:

Studie zur Erfüllung des Postulats Français «Faire und wettbewerbsorientierte Finanzierung im Hochschulbereich», BSS Volkswirtschaftliche Beratung 2025