Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
Bern, 14.3.2024 - Das WBF trifft die notwendigen Vorbereitungen, um dem Bundesrat im Sommer bei unveränderter Wirtschaftslage eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate vorzuschlagen. Die mit wirtschaftlichen Problemen konfrontierten Unternehmen würden dadurch mehr Zeit haben, um sich an die Marktlage anzupassen. Um Kurzarbeitsentschädigung beanspruchen zu können, sind weiterhin die generellen Voraussetzungen einzuhalten.